WeGebAU & QualiKug
Um dem Mangel an Fachkräften und drohender Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, fördert die Bundesregierung die Qualifizierung von Berufstätigen. Diese Förderung kann neben den Kosten für die Weiterbildung auch weitere Leistungen, wie Zuschüsse zum Arbeitsentgeld und Fahrtkosten, umfassen.
Mit WeGebAU wird Ihnen als Arbeitnehmer/-in die Möglichkeit gegeben, Ihre Fachkenntnisse weiter auszubauen oder einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben, ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflösen und die oft hohen Kosten selbst tragen zu müssen.
Sie sind:
- älter als 45 Jahre und qualifiziert: Erfahrene Mitarbeiter/-innen sind in Unternehmen unverzichtbar. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt zu 100% die Kosten Ihrer notwendigen beruflichen Qualifizierung oder einer beruflichen Neuorientierung, falls sich Ihr Aufgabengebiet geändert hat.
- jünger als 45 Jahre und ohne Berufsabschluss: Haben Sie keine Ausbildung oder arbeiten seit vier Jahren nicht mehr in Ihrem Ausbildungsberuf? Dann kann Ihre berufliche Qualifikation gefördert werden. Ziel der Förderung ist ein Berufsabschluss oder ein ähnlicher Abschluss.
- älter als 45 Jahre und ohne Berufsabschluss: Ziel des Sonderprogrammes WeGebAU ist es, Sie zu qualifizieren und einen Berufsabschluss oder einen vergleichbaren Nachweis Ihrer Qualifikation zu ermöglichen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten der Weiterbildung auf Antrag und erstattet zusätzlich Ihrem Arbeitgeber die Gehaltskosten (Arbeitsentgeltzuschuss AEZ) für die Dauer der Qualifizierung.
QualiKug (Qualifizierung in Kurzarbeit)
Das Programm QualiKug richtet sich an Unternehmen, die vorübergehend Kurzarbeit einführen müssen. Es bietet die Möglichkeit, dass Mitarbeiter die Zeit der Kurzarbeit durch Weiterbildung effizient nutzen.
Denn gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg.
Eine Übernahme der Qualifizierungskosten ist abhängig von der Unternehmensgröße. Unterschieden wird zwischen allgemeinen und spezifischen Qualifizierungen. Allgemeine Qualifizierungen vermitteln Kenntnisse, die in verschiedensten Unternehmen von Nutzen sind, während spezifische Qualifizierung nur Anwendung in einem bestimmten Unternehmen finden.
Anfallende Kosten zur Sozialversicherung können auf Antrag des Arbeitgebers bis zu 100 % übernommen werden. Wichtig: Die Qualifizierungen müssen in der Zeit der Kurzarbeit beendet werden.
