Konjunkturpaket II – WeGebAU & QualiKug
Um dem Mangel an Fachkräften und drohender Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, fördert die Bundesregierung die Qualifizierung von Beschäftigten. Diese Förderung kann neben den Kosten für die Weiterbildung auch weitere Leistungen umfassen – wie Zuschüsse zum Arbeitsentgeld und Fahrtkosten.
WeGebAU richtet sich an Arbeitnehmer, die seit vier Jahren an keiner beruflichen Qualifikation teilgenommen haben.
Dem Arbeitnehmer wird die Möglichkeit gegeben, seine Fachkenntnisse weiter auszubauen oder einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben, ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflösen und die oft hohen Kosten selbst tragen zu müssen.
Sie sind:
- jünger als 45 Jahre und qualifiziert:
Bei Ihnen liegt die Ausbildung und die letzte staatlich geförderte Weiterbildung länger als vier Jahre zurück? In diesem Fall werden die Qualifizierungskosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Öffentlich geförderte Weiterbildungen sind z.B. Meister-BAföG oder eine geförderte Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Firmenschulungen oder Volkshochschulkurse werden dagegen nicht angerechnet.
- älter als 45 Jahre und qualifiziert: Erfahrene Mitarbeiter sind in Unternehmen unverzichtbar. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt zu 100% die Kosten einer notwendigen beruflichen Qualifizierung oder einer beruflichen Neuorientierung, falls sich Ihr Aufgabengebiet geändert hat.
- jünger als 45 Jahre und ohne Berufsabschluss:
Haben sie keine Ausbildung oder arbeiten seit vier Jahren nicht mehr in ihrem Ausbildungsberuf? Dann kann Ihre berufliche Qualifikation gefördert werden. Ziel der Förderung ist es einen Berufsabschluss zu erreichen oder diesem nahe zu kommen.
- älter als 45 Jahre und ohne Berufsabschluss: Ziel des Sonderprogrammes WeGebAU ist es zu qualifizieren, um möglichst einen Berufsabschluss oder eine vergleichbaren Abschluss zu erreichen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten der Weiterbildung auf Antrag und erstattet zusätzlich Ihrem Arbeitgeber die Gehaltskosten (Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ)) für die Dauer der Qualifizierung.
Seit dem 01.01.2009 werden Arbeitnehmer gefördert, die länger als vier Jahre keine geförderte Weiterbildung hatten. Öffentlich geförderte Qualifikationen sind z.B. zertifizierte Lehrgänge der GFN AG. Die Förderung ist unabhängig vom Grad der Berufsausbildung oder dem Alter.
QualiKug (Qualifizierung in Kurzarbeit)
Das Programm QualiKug richtet sich an Unternehmen, die vorübergehend Kurzarbeit einführen müssen. Es bietet die Möglichkeit, dass Mitarbeiter die Zeit der Kurzarbeit durch Weiterbildung effizient nutzen.
Denn gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg.
Eine Übernahme der Qualifizierungskosten ist abhängig von der Unternehmensgröße. Unterschieden wird zwischen allgemeinen und spezifischen Qualifizierungen. Allgemeine Qualifizierungen vermitteln Kenntnisse, die in verschiedensten Unternehmen von Nutzen sind, während spezifische Qualifizierung nur Anwendung in einem bestimmten Unternehmen finden.
Anfallende Kosten zur Sozialversicherung können auf Antrag des Arbeitgebers bis zu 100 % übernommen werden. Wichtig: Die Qualifizierungen müssen in der Zeit der Kurzarbeit beendet werden.
