Das neue Teilzeitgesetz kommt
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Mit der nächsten Buchung wird dieser Termin zum Garantietermin.
Begrüßung und Eröffnung der Fachtagung
- Was gilt bislang?
- Erörterungsrecht zu Dauer und Lage der Arbeitszeit
- Regelungen für eine befristete Teilzeit
- Wie soll das neue Recht im Detail funktionieren?
- Für wen gilt der Anspruch auf Brückenteilzeit?
- Kann man das Recht auf befristete Teilzeit auch mehrmals beanspruchen?
- Neuregelung der Arbeitszeitverlängerung
- Einengung der Abrufarbeit
Kaffeepause
- Mehrwert für Mitarbeiter und Führungskräfte bei Ausweitung der Teilzeit-Möglichkeiten
- Entwicklung der Teilzeit in der Lufthansa Group
- Teilzeit für Führungskräfte
- Lebenslange individuelle Auswirkungen auf Mitarbeiter: Vergütung, Sozialversicherungen, Personalentwicklung - bis in die Rente
Gemeinsames Mittagessen
- Das Recht auf befristete Teilzeit - Herausforderung und Auswirkungen für Arbeitgeber
- Kann der Arbeitgeber den Wunsch auch ablehnen?
- Was ist zukünftig zu beachten, wenn Arbeitnehmer den Teilzeitantrag einreichen?
- Wie wird die Arbeitszeit in einem Teilzeitjob verteilt?
- Möglichkeiten der Kompensation der befristet fehlenden Arbeitskraft
- Verrechtlichung der Arbeitsbeziehungen vs. Betriebliche Gestaltungsspielräume
Kaffeepause
- Das arbeitsrechtliche Neuland: Gesetzgeberische Vorgaben für die Personalstruktur
- Ersatzkräfte jahrelang auf Abruf, zurück in die Teilzeit
- Der demographische Faktor im betrieblichen Alltag und in der legislatorischen Wirklichkeit
- Gewachsene Personalstrukturen als unverbindlich weil irrational
- Der Hot-Spot: Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
- Gerichtliche Vorgaben für betriebliche Strukturen
Abschlussdiskussion mit allen Beteiligten
Ende der Veranstaltung
Dieser Kurs richtet sich an:
Sind Sie u. a. für die Personalplanung und Gestaltung von Arbeitsverträgen in Ihrem Unternehmen verantwortlich? Dann birgt der neue Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf neue Herausforderungen für Sie.
- Geschäftsführer
- Personalleiter
- Leiter HR Service Center
- HR Manager
- Personalreferenten
- Leiter Recht
- Unternehmensjuristen und
- Rechtsanwälte für Arbeitsrecht,
welche in die Umsetzung von Teilzeitarbeit insbesondere befristeter Teilzeit und Arbeit auf Abruf involviert sind und sich rechtzeitig auf Neuerungen vorbereiten müssen.
Die Bundesregierung hat mit dem Referentenentwurf vom 17.04.2018 die Diskussion zur Erweiterung der Teilzeit wieder in Gang gesetzt. Der Entwurf des BMAS verfolgt u. a. das Ziel, die Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit durch die sog. Brückenteilzeit, einzuführen.
Mit der Einführung der neuen befristeten Teilzeitarbeit, der Zumutbarkeitsgrenzen und der Beweislastumkehr müssen Sie sich als Personalverantwortliche zukünftig neuen Herausforderungen stellen. Es gilt, für den wachsenden Organisations- und Planungsaufwand arbeitsrechtlich sichere Lösungen zu finden.
Auf dieser Fachtagung werden Ihnen die neuen arbeitsrechtlichen Herausforderungen aus verschiedenen Perspektiven aufgezeigt, die praktischen Umsetzungen im Unternehmen und Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung dargelegt.
- einzuschätzen, welche rechtlichen Pflichten sich für Sie als Arbeitgeber nach Inkrafttreten des Teilzeitrechts ergeben
- zu beurteilen, welche Vorteile sich daraus für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben
- die Auswirkungen auf Ihre Personalplanung und -entwicklung 2019 zu bewerten und in den Vorbereitungen zu berücksichtigen
Ihre Referenten:
- Interaktiven Präsenzunterricht mit praxiserfahrenen und zertifizierten Trainern
- Kurssprache ist Deutsch
- Seminar in englischer Kurssprache auf Anfrage
- Lernen an Einzelarbeitsplätzen in modernen Schulungsräumen
- Theoretische und praktische Module
- Umfangreiches Catering mit Frühstück, einem warmen Mittagessen, diversen Kaltgetränken, mehreren Tee- und Kaffeesorten, Obst und kleinen Snacks für die Pausen
- Diese Veranstaltung wird von unserem Kooperationspartner FORUM Institut für Management GmbH durchgeführt.
Informationsblatt im PDF-Format herunterladen und ausdrucken.
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