Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erklärt

Zuletzt bearbeitet am 20. Oktober 2026

Ob eine Arbeitslosigkeit droht oder nach längerer Auszeit die Rückkehr ins Berufsleben ansteht: Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) hilft dir bei der beruflichen Neuorientierung oder Weiterentwicklung. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu diesem Gutschein, den Voraussetzungen und wie du den AVGS bei deiner Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragen kannst.

Was ist ein AVGS?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine finanzielle Förderung für Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Der AVGS soll Menschen dabei helfen, den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu schaffen oder sich in beruflichen Umbruchphasen neu zu orientieren. Ausgestellt wird der Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Mit einem AVGS kann man beispielsweise kostenlos an einem Einzelcoaching oder einer anderen Maßnahme teilnehmen, die eine Rückkehr ins Berufsleben unterstützt. In unserem Überblick zu Fördermöglichkeiten findest du alle Infos zur Finanzierung deiner beruflichen Weiterbildung.

Was sind AVGS-Maßnahmen?

Ein AVGS ermöglicht Arbeitsuchenden die Teilnahme an sogenannten Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Eine solche Maßnahme kann ein individuelles AVGS-Coaching sein, in dem du an konkreten Problemstellungen arbeitest. Auch die Teilnahme an bestimmten Weiterbildungskursen ist mit dem AVGS möglich.

Bei GFN kannst du deinen AVGS zum Beispiel für ein Bewerbungscoaching, ein Coaching Vorstellungsgespräch, ein Coaching zur beruflichen Neuorientierung oder das Coaching KI und Digitalisierung einlösen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt unser Erfahrungsbericht Vom Coaching zur Umschulung.

Für jede AVGS-Maßnahme gibt es den passenden Gutschein:

Darf ich die AVGS-Maßnahme frei wählen oder gibt es Vorgaben?

Wird dir ein AVGS ausgestellt, so findest du darin gewisse Angaben, die für dich und den Maßnahmeträger verbindlich sind:

Welche Kosten werden mit einem AVGS übernommen?

Die Kosten für eine AVGS-Maßnahme werden in der Regel vollständig von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter übernommen.

Neben den Kosten für die Maßnahme können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für die Fahrt und die Kinderbetreuung übernommen werden – entweder komplett oder anteilig in Form von Zuschüssen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen AVGS zu erhalten?

Um einen AVGS zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In Einzelfällen können diese Voraussetzungen variieren. In der Regel kannst du einen AVGS beantragen, wenn du…

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?

Generell ist der AVGS eine Ermessensleistung. Das heißt, der AVGS kann, aber muss dir nicht bewilligt werden. Allerdings ergibt sich ein Rechtsanspruch für dich, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) hast.

Der Anspruch besteht jedoch nicht schon mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Wie oben erwähnt, musst du innerhalb von 3 Monaten mindestens 6 Wochen arbeitsuchend gewesen sein, um Anspruch auf einen AVGS zu haben.

Dies gilt übrigens auch dann, wenn du dein ALG 1 durch die Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) aufstockst. Wichtig ist, dass du dich im ALG-1-System befindest.

Grundsätzlich förderfähige Personen ohne Rechtsanspruch

Empfänger:innen von Grundsicherung haben keinen AVGS-Rechtsanspruch. Das Jobcenter kann dir den AVGS aber dennoch ausstellen. Gerade wenn du als Arbeitsuchende:r Initiative zeigst und gute Argumente für die Ausstellung eines AVGS vorbringst, stehen deine Chancen gut.

Förderfähig sind auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeitende in Unternehmen. Zu dieser Personengruppe gehörst du z. B. dann, wenn du noch im Job bist, das Arbeitsverhältnis aber bereits gekündigt wurde. Auch im Falle einer (bevorstehenden) Insolvenz deines Unternehmens, dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrags oder in beruflichen Übergangs- bzw. Umbruchphasen kann dir ein AVGS ausgestellt werden.

Grundsätzlich förderfähig sind zudem folgende Personengruppen:

Gerne beraten wir dich dazu, worauf du beim Gespräch in deiner Arbeitsagentur oder im Jobcenter achten solltest – und welches unserer AVGS-Coachings in deiner Situation wirklich hilfreich ist.

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AVGS beantragen – wie geht das?

Am besten, du suchst erstmal nach einem zu dir und deiner Situation passenden AVGS-Coaching oder einer Weiterbildung, an der du mit einem AVGS kostenlos teilnehmen kannst.

Dann beantragst du den AVGS. Den Antrag stellst du einfach bei deiner Ansprechperson in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Das kannst du entweder schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail), telefonisch oder auch persönlich tun.

Die Bearbeitungszeit hängt von der für dich zuständigen Behörde ab und kann mehrere Wochen betragen.

Unser Tipp:

Wir empfehlen dir ein persönliches Gespräch. So finden du und deine Ansprechperson in der Arbeitsagentur bzw. im Jobcenter am besten heraus, welche Unterstützung dich wirklich voranbringen könnte.

Wenn du darlegen kannst, dass die gewünschte Maßnahme dazu beiträgt, deine Jobchancen zu verbessern, hast du gute Aussichten auf einen AVGS. Gerne beraten wir dich vorab und liefern dir gute Gründe für ein Coaching oder eine Weiterbildung.

AVGS einlösen: So läuft es ab

Du hast deinen AVGS erhalten? Dann sind es noch vier Schritte bis zum Start:

  1. Träger auswählen: Such dir einen Bildungsträger, der für deine Wunsch-Maßnahme zugelassen ist.
  2. Bestätigung einholen: Der Träger bestätigt dir schriftlich, dass er sein Angebot nach den Vorgaben auf deinem AVGS umsetzen kann.
  3. Bestätigung weitergeben: Du reichst sie bei deiner Ansprechperson in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter ein.
  4. Bewilligung abwarten und starten: Mit dem Bewilligungsbescheid löst du deinen AVGS beim Träger ein und startest kostenfrei in dein Coaching oder deinen Kurs.

Selbstverständlich ist auch GFN als Bildungsträger für AVGS-Coachings zertifiziert. Solltest du dich für ein Coaching oder einen Kurs bei GFN entscheiden, kümmern wir uns gerne für dich um die Bewilligung deiner Maßnahme – damit du schnellstmöglich starten kannst.

Kurz-Check: Die 3 Schritte zum AVGS

Hier nochmal kurz zusammengefasst, was du bis zum Start deines kostenlosen AVGS-Coachings oder Kurses tun musst:

  • Coaching oder Weiterbildung auswählen
  • AVGS beantragen & Bewilligung abwarten
  • AVGS einlösen & Coaching/Weiterbildung absolvieren

Wie oft bekomme ich einen AVGS?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du jederzeit einen AVGS beantragen. Der Gutschein gilt aber immer nur für eine Maßnahme.

Wenn du also nach deinem Coaching oder deiner Weiterbildung an einer weiteren Maßnahme teilnehmen möchtest, musst du wieder einen AVGS oder ggf. eine andere Förderung – wie z. B. den Bildungsgutschein – beantragen.

AVGS oder Bildungsgutschein: Was ist der Unterschied?

AVGSBildungsgutschein
WofürCoachings oder kürzere Kurse, die dir den Weg zurück in den Job erleichternLängere Weiterbildungen und Umschulungen
Ausgestellt vonAgentur für Arbeit oder JobcenterAgentur für Arbeit, auch wenn du Grundsicherung beziehst
Bei GFN z.B.Bewerbungscoaching, Coaching berufliche NeuorientierungOnline-Weiterbildungen, IHK-Umschulungen

Du möchtest dich mit einer Weiterbildung oder Umschulung neu aufstellen? Alles zu Voraussetzungen und Antrag findest du in unserem Ratgeber zum Bildungsgutschein.

Wann verliert der AVGS seine Gültigkeit?

Abgesehen von der Gültigkeitsdauer, die auf dem AVGS angegeben ist, verliert der Gutschein in folgenden Fällen seine Gültigkeit:

Fazit: Mit einem AVGS gut gerüstet in den Job

Gerne nehmen wir deinen AVGS entgegen und sorgen dafür, dass du optimal auf deinen Wiedereinstieg ins Berufsleben vorbereitet wirst.

Ob AVGS-Coaching oder EDV-Kurs – mit der Förderung durch einen AVGS kannst du deine Rückkehr ins Berufsleben optimal vorbereiten. Das Coaching oder der Weiterbildungskurs, den du damit besuchst, kostet dich nichts.

Sprich uns einfach an und lass dich unverbindlich beraten – wir gehen mit dir die nächsten Schritte Richtung Arbeitsmarkt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Nein. Wird dein AVGS bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten der Maßnahme in der Regel vollständig. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme zu den Vorgaben auf deinem Gutschein passt und von einem zugelassenen Träger angeboten wird.

Bei einem Bildungsträger, der nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist und dessen Maßnahme zertifiziert ist. GFN ist als Träger für AVGS-Coachings zertifiziert und kümmert sich auf Wunsch um die Bewilligung.

Ja, wenn der Kurs als Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zugelassen ist, etwa ein EDV-Kurs. Für längere Weiterbildungen oder Umschulungen ist in der Regel der Bildungsgutschein das passende Förderinstrument.

Die Gültigkeitsdauer steht auf deinem Gutschein, meist sind es bis zu drei Monate. Er verliert außerdem seine Gültigkeit, wenn du z. B. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst.

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