Über uns

Finanzierung & Förderung beruflicher Weiterbildung
- Bis zu 100 % Kostenübernahme
- Für Arbeitsuchende, Beschäftigte & Unternehmen
- Bei Weiterbildung, Umschulung oder Coaching
Die wichtigsten Förderungen im Überblick
Um deine berufliche Weiterbildung zu finanzieren, stehen dir einige Möglichkeiten zur Verfügung – beispielsweise der Bildungsgutschein. Ganz egal, ob du arbeitsuchend oder angestellt bist oder ein Unternehmen leitest – du kannst von unterschiedlichsten Förderungen für dich selbst oder für deine Mitarbeiter:innen profitieren. Die wichtigsten haben wir hier für dich aufgeführt.
Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende & Zeitsoldat:innen
Bildungsgutschein
Du bist arbeitsuchend oder arbeitslos? Jeder, der bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet ist, hat die Chance, sich kostenfrei weiterzubilden. Frag einfach bei deiner Ansprechperson in der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter nach, ob du für deine geplante Weiterbildung oder Umschulung einen Bildungsgutschein bekommen kannst.
Unser Tipp: Wichtig ist, dass du dir einen Bildungsträger suchst, der – wie GFN – AZAV-zertifiziert ist. Meist steht diese Info schon auf der Website der Anbieter. Du kannst auch im Kursnet der Bundesagentur für Arbeit suchen. Hier findest du alle Bildungsträger, die diese Zertifizierung haben und den Bildungsgutschein einlösen dürfen.
Du möchtest mehr zu den Voraussetzungen und zur Beantragung eines Bildungsgutscheins wissen? Auf unserer Ratgeberseite zum Bildungsgutschein haben wir alles Wissenswerte für dich zusammengestellt.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Du bist dir nicht sicher, in welche Richtung du dich weiterentwickeln möchtest? Oder welche Weiterbildung für dich sinnvoll ist? Dann hilft dir vielleicht ein Coaching weiter. Im Einzelgespräch mit einem erfahrenen Coach gehst du offene Fragen und Probleme an und erarbeitest konkrete Lösungswege.
Sofern du dich arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet hast, kannst du dir das Einzelcoaching finanzieren lassen. Du benötigst dazu einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Der AVGS unterstützt Menschen dabei, (wieder) ins Berufsleben einzusteigen. Neben Coachings können auch bestimmte Maßnahmen der Kenntnisvermittlung, also einzelne Weiterbildungskurse, durch einen AVGS gefördert werden.
Unser Tipp: Sprich deine:n Berater:in in der Agentur oder im Jobcenter offen auf deinen Unterstützungsbedarf und einen AVGS an. Den Gutschein kannst du einlösen bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern wie GFN. Ob der Bildungsträger deiner Wahl zertifiziert ist, erfährst du sicher auf dessen Website. Du kannst auch im Kursnet der Bundesagentur für Arbeit nach zertifizierten Weiterbildungsanbietern suchen. Bei Fragen helfen dir unsere Berater:innen gerne weiter.
Weiterbildungsprämie
Du absolvierst gerade eine Umschulung mit IHK-Abschluss oder beginnst diese bis spätestens 31.12.2023? Dann sichere dir die Weiterbildungsprämie!
Wenn du die Zwischenprüfung oder die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 bestanden hast, zahlt dir die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter eine Motivationsprämie von 1.000 Euro. Nach bestandener Abschlussprüfung gibt es nochmal 1.500 Euro obendrauf. Wende dich dazu mit einem schriftlichen Nachweis wie etwa dem Prüfungszeugnis an deine:n Berater:in bei der Agentur oder dem Jobcenter – es lohnt sich.
Unser Tipp: Sprich deine:n Berater:in möglichst frühzeitig an, denn die Agentur braucht ein bisschen Zeit für die Prüfung deiner Unterlagen. Dann geht das aber in der Regel sehr schnell – und dein Konto freut sich. Noch Fragen? Auf unserer Seite zur Weiterbildungsprämie beantworten wir dir sämtliche Fragen dazu. Und unsere Berater:innen geben dir natürlich auch immer gerne Auskunft.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Du suchst nach einem guten Job nach Dienstzeitende? Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unterstützt und begleitet Zeit- und Berufssoldat:innen, aber auch freiwilligen Wehrdienst Leistende bei ihrem Neustart in die zivile Arbeitswelt.
Schon während der Dienstzeit kannst du Weiterbildungen oder Berufsausbildungen anfragen und beginnen. Weiterbildungen können sowohl von öffentlichen als auch von privaten Bildungsträgern in Anspruch genommen werden. Der BFD übernimmt bis zu 100 % deiner Weiterbildungskosten. Der erste Schritt ist allerdings, dass du Kontakt zum BFD aufnimmst, wenn du ein berufliches Ziel vor Augen hast, und dich beraten lässt. Ein Karriereplan für die Zeit danach wird mit dir zusammen erarbeitet und du hast die Wahl, bei welchem Bildungsträger du deine Weiterbildung machen möchtest – beispielsweise bei GFN.
Unser Tipp: Sämtliche geförderten Angebote AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind auch für ehemalige Zeitsoldat:innen zugänglich. Informiere dich beim BFD frühzeitig über deine individuellen Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Auf Job- und Bildungsmessen wie beispielsweise der SOLDATA kommst du mit Bildungsanbietern ins Gespräch und kannst deine Fragen stellen. Und auch sonst sind unsere Berater:innen immer gerne für dich da.
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Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Beschäftigte
Weiterbildungsförderung Beschäftigte / Qualifizierungschancengesetz
Du bist im Job, verfügst aber über keine abgeschlossene Berufsausbildung? Oder du möchtest im Zuge der Digitalisierung neue Kompetenzen aufbauen, um deinen Arbeitsplatz zu sichern? Die Agentur für Arbeit fördert eine Weiterbildung, die dir wirklich nützt. Das kann eine abschlussorientierte Weiterbildung wie eine Umschulung sein oder eine sogenannte Anpassungsqualifizierung. Letztere macht dich ganz gezielt fit für neue Herausforderungen und Technologien in der digitalen Arbeitswelt. Mehr dazu erfährst du auf unserer Seite zum Qualifizierungschancengesetz.
Auch dein Arbeitgeber profitiert. Auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes kann er sich die Kosten für deine Weiterbildung genehmigen lassen. Darüber hinaus ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 100 % möglich. Hierzu berät der Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit.
Unser Tipp: Mach dir Gedanken, was du innerhalb der Firma für ein berufliches Ziel hast. Vielleicht möchtest du in eine andere Abteilung wechseln oder hast vor, den nächsten Karriereschritt zu gehen. Oder du möchtest endlich einen Berufsabschluss erwerben. Sprich dazu mit deinem Arbeitgeber. Wenn du noch Fragen hast – wir beraten dich gerne. Und deine:n Chef:in natürlich auch.
Bildungsprämie
Du verfügst über ein nur geringes Einkommen? Dann hast du die Möglichkeit, die sogenannte Bildungsprämie zu beantragen. Mit dieser finanziellen Unterstützung kannst du an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen und deine Chancen in der Arbeitswelt verbessern.
Damit du von der Bildungsprämie profitieren kannst, musst du mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder dich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen darf nicht mehr als 20.000 Euro betragen. Außerdem muss die Weiterbildung berufsbezogen sein: Wenn du beispielsweise als Lagerhelfer:in arbeitest und dich mit der Bildungsprämie zum/-r Fachlagerist:in weiterbildest, hast du weitaus bessere Job- und Gehaltschancen.
Die Bildungsprämie unterstützt dich entweder in Form eines Prämiengutscheins von maximal 500 Euro oder mittels Spargutschein. Dieser ermöglicht die Finanzierung der Weiterbildung mittels vermögenswirksamer Leistungen gemäß des Vermögensbildungsgesetzes. Beide Gutscheine können auch miteinander kombiniert werden.
Unser Tipp: Für die Beantragung der Prämie benötigst du keine Zustimmung deines Arbeitgebers. Du musst lediglich vorher einen – für dich kostenlosen – Gesprächstermin in einer der 530 Beratungsstellen wahrnehmen. Google einfach nach „Bildungsprämie“ – die Berater:innen helfen dir sachkundig weiter.
Bildungsscheck
Du hast das Gefühl, dass du dein Wissen im Beruf auffrischen solltest? Dafür gibt es in einigen Regionen den Bildungsscheck. Manchmal auch Quali-Scheck oder Weiterbildungsbonus genannt – kommt auf die Region an.
Du kannst mit diesem Scheck eine sogenannte Anpassungsqualifizierung machen. Macht Sinn, wenn du aus der Elternzeit kommst oder lange krank warst – und Gefahr läufst, beruflich den Anschluss zu verlieren. Auch dein Unternehmen hat was davon, wenn es sich durch gut qualifizierte Beschäftigte wettbewerbsfähig hält.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Voraussetzungen für den Erhalt und die Höhe der Weiterbildungsförderung. Was du wissen solltest: Die Weiterbildung, die du anstrebst, wird nicht zu 100 % gefördert. Eine Eigenbeteiligung ist auf jeden Fall notwendig.
Unser Tipp: Der Bildungsscheck wird von autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Diese gibt es in ganz Deutschland, sicher auch in deiner Nähe – google mal. Vereinbare telefonisch einen Termin für ein persönliches Gespräch und frag vorab, welche Unterlagen du mitbringen musst.
Qualifizierungsoffensive „WEITER.BILDUNG!“
Für Unternehmen gibt es die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter:innen weiterzubilden und sich auf diese Weise wettbewerbsfähig zu halten – mit Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit. Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen jetzt nochmal bis zu 15 % höhere Zuschüsse als bisher.
Für die Übernahme der Kosten ist die Größe des Unternehmens entscheidend. Gefördert werden grundsätzlich alle Beschäftigten – gelernt und ungelernt. Die Inhalte der Weiterbildung sollten entweder zu einem Berufsabschluss führen oder arbeitsmarktrelevante Kenntnisse vermitteln.
Gerade im Zuge der Digitalisierung ist eine gezielte Weiterbildung der Beschäftigten sinnvoll. So hält man gute Mitarbeiter:innen an Bord und sichert sich langfristig Fachkräfte. Auch Kurzarbeit im Unternehmen kann für Weiterbildung genutzt werden. Mehr erfährst du auf unserer Seite zum Qualifizierungschancengesetz.
Unser Tipp: Eine Förderung kann sowohl für Weiterbildungen in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend beantragt werden. Bei weiterbildungsbedingtem Ausfall von Mitarbeiter:innen ist zudem ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt drin. Die Beantragung geht schnell und wurde nochmals vereinfacht. Auch Sammelanträge sind – sogar online – möglich. Auskunft geben die Berater:innen des Arbeitgeber-Services (AGS) der Agentur für Arbeit unter 0800 4 555520. Auch unsere Berater:innen helfen gerne weiter.
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2 Solltest du die Prüfung nicht bestehen, kannst du deine Weiterbildung so lange kostenfrei wiederholen (ohne weiteren Bildungsgutschein), bis du erfolgreich abschließt. Die Erfolgsgarantie gilt nur für den nächstmöglichen Kurs, der von GFN angeboten wird.
Nicht übernommen werden etwaige Prüfungsgebühren, System-/ Softwaregebühren oder individuelle Unterstützungsleistungen des Kostenträgers, z.B. ALG I/II
3 Mit uns sicherst du dir Jobchancen weit über dem Marktdurchschnitt: Über 95 Prozent unserer Absolvent:innen starten nach ihrer geförderten GFN-Weiterbildung in den Job.