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Qualifizierungschancengesetz – So profitieren Beschäftigte und Unternehmen

Neue Technologien, digitale Werkzeuge, automatisierte Prozesse – immer mehr Tätigkeiten werden durch IT und Maschinen ersetzt, und das über sämtliche Branchen und Berufe hinweg. Auch wo dies nicht geschieht, müssen sich Arbeitnehmer:innen auf laufend neue Herausforderungen am Arbeitsplatz einstellen. Wer nicht den Anschluss oder gar seinen Job verlieren will, sollte sich mit neuen Kenntnissen und Fähigkeiten wappnen, sprich: sich weiterbilden.
Hier kommt der etwas sperrige Begriff Qualifizierungschancengesetz ins Spiel. Gehört hast du sicher schon davon, doch was genau hat es damit auf sich? Und welche Vorteile ergeben sich konkret daraus? Diese und andere wichtige Fragen rund ums Qualifizierungschancengesetz beantworten wir dir in diesem Artikel. Selbstverständlich sind wir auch jederzeit für dich ansprechbar – unsere Berater:innen haben immer ein offenes Ohr für dich und nehmen sich gerne Zeit für deine Fragen.
Inhalt: Das erwartet dich in diesem Artikel.
- Qualifizierungschancengesetz – Was ist das?
- Wem nützt das Qualifizierungschancengesetz?
- Welche Weiterbildung kann mit dem Qualifizierungschancengesetz gefördert werden?
- Wie sieht die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz genau aus?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um von einer Förderung zu profitieren?
- Wie beantragt man die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz?
- Was unterscheidet das Qualifizierungschancengesetz vom Arbeit-von-morgen-Gesetz?
- Kann ich auch bei Kurzarbeit vom Qualifizierungschancengesetz profitieren?
Qualifizierungschancengesetz – Was ist das?
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Qualifizierungschancengesetz. Sein Ziel: Beschäftigte und Unternehmen mittels staatlicher Förderung von Weiterbildungen auf die digitale Arbeitswelt und damit verbundene Herausforderungen vorzubereiten.
Was das Qualifizierungschancengesetz regelt:
- Breiterer Zugang zu Weiterbildungsförderung für Beschäftigte
- Ausweitung der bisherigen Förderleistungen
- Ausbau der Weiterbildungsberatung
Es sollen also, wie der Name schon sagt, die Chancen auf Qualifizierung verbessert werden, sodass möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, sich für zukünftige Tätigkeitsbereiche zu rüsten.
Wem nützt das Qualifizierungschancengesetz?
Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen.
Als Arbeitnehmer:in ermöglicht dir die Förderung, dich weiterzubilden und mit neuen (digitalen) Kompetenzen deine beruflichen Aussichten zu verbessern – und das unabhängig von deiner Ausbildung und deinem Alter.
Und sollte es doch einmal so weit kommen, dass du deinen Job verlierst: Das Qualifizierungschancengesetz macht es für dich leichter, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld anzumelden. So muss die Mindestversicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung von 12 Monaten jetzt erst innerhalb von 30 Monaten – statt wie bisher schon innerhalb von 24 Monaten – erfüllt werden.
Und auch dein:e Arbeitgeber:in profitiert. Denn er bzw. sie sorgt dafür, dass du und andere Mitarbeitende gut qualifiziert werden, um das Unternehmen erfolgreich durch den digitalen Wandel und in die Zukunft zu führen. Dank der staatlichen Unterstützung hält sich der finanzielle Aufwand für deine:n Chef:in in Grenzen, denn die Weiterbildungskosten und Gehaltszahlungen werden kräftig reduziert.
Welche Weiterbildung kann mit dem Qualifizierungschancengesetz gefördert werden?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz können nicht alle Weiterbildungen gefördert werden. Die Fortbildung muss dazu beitragen, die Arbeitnehmer:innen auf den Strukturwandel in der Arbeitswelt vorzubereiten.
Gefördert werden Weiterbildungen von Arbeitnehmer:innen, …
- … deren aktuelle Tätigkeit künftig durch Technologien ersetzt werden könnte.
- … die auf andere Weise vom Strukturwandel betroffen sind.
- … die in einen Beruf wechseln möchten, in dem die Fachkräfte knapp sind, wie es beispielsweise in der IT der Fall ist.
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Wie sieht die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz genau aus?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) gewinnen sowohl einzelne Arbeitnehmer:innen als auch ganze Unternehmen. Arbeitgeber:innen, die ihre Beschäftigten für eine Weiterbildung unter Lohnfortzahlung freistellen, erhalten für die Dauer der Weiterbildung staatliche Zuschüsse. Diese finanzielle Unterstützung macht es wiederum wahrscheinlicher, dass Unternehmen mehr in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren.
Die Höhe der staatlichen Zuschüsse richtet sich nach der Unternehmensgröße. Die Zuschüsse wurden mit dem das QCG weiterführenden Arbeit-von-morgen-Gesetz im Mai 2020 nochmals wie folgt erhöht:
Zuschüsse für Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Angestellten
- Bis zu 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten.
- Bis zu 90 % Förderung des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung.
Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
- Bis zu 65 % Übernahme der Weiterbildungskosten.
- Bis zu 65 % Förderung des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung.
Zuschüsse für größere Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten
- Bis zu 40 % Übernahme der Weiterbildungskosten.
- Bis zu 40 % Förderung des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung.
Zuschüsse für große Unternehmen mit mehr als 2.500 Angestellten
- Bis zu 30 % Übernahme der Weiterbildungskosten.
- Bis zu 40 % Förderung des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung.
Und für alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße, gilt:
- Bis zu 100 % Förderung des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung für Beschäftigte ohne Berufsabschluss und berufsabschlussbezogene Weiterbildungen.
- + 5 Prozentpunkte bei Betriebsvereinbarungen und entsprechenden Tarifverträgen.
- + 10 Prozentpunkte bei Weiterbildungsbedarf von mindestens einem Fünftel (kleine und mittlere Unternehmen: mindestens einem Zehntel) der Beschäftigten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um von einer Förderung zu profitieren?
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht durch die finanzielle Förderung zwar mehr Menschen als bisher, sich beruflich weiterzubilden. Es gibt aber dennoch ein paar Bedingungen:
- Dein letzter Berufsabschluss muss mindestens 4 Jahre her sein.
Ausnahme: Wenn dein Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter:innen hat, du das 45. Lebensjahr vollendet hast oder schwerbehindert bist, ist eine Förderung möglich, auch wenn deine Ausbildung noch keine vier Jahre zurückliegt.
- Die Weiterbildung muss über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen, dir also zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln.
Schließlich soll sie nicht nur für zeitweilige Vorteile am aktuellen Arbeitsplatz sorgen, sondern dich auf die beruflichen Herausforderungen von morgen vorbereiten.
- Deine letzte über das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen.
Ausnahme: Wenn dein Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter:innen hat, du das 45. Lebensjahr vollendet hast oder schwerbehindert bist, ist eine erneute Förderung dennoch möglich.
- Die Weiterbildung sowie der Bildungsträger müssen zertifiziert sein.
Es darf also keine unternehmenseigene Weiterbildungsmaßnahme sein. Sie darf aber durchaus in deinem Unternehmen durchgeführt werden.
- Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 120 Stunden betragen.
Die Maßnahme kann flexibel in Vollzeit, Teilzeit oder auch berufsbegleitend durchgeführt werden.
Wie beantragt man die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz?
Für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wendest du dich an die Bundesagentur für Arbeit. Dort kannst du dich sowohl als Beschäftigte:r als auch als Arbeitgeber:in eingehend beraten lassen. Als Arbeitnehmer:in solltest du dich frühzeitig an deinen Chef wenden und dein Interesse an Weiterbildung bekunden.
Den Antrag – möglich sind mittlerweile auch Sammelanträge für mehrere Beschäftigte – reicht der Arbeitgeber direkt bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Diese genehmigt ihn dann auch – wobei es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt.
Um auf das Beratungsgespräch gut vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, schon vorher den Kontakt zu einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter zu suchen. Dieser kann gemeinsam mit dir deinen Weiterbildungsbedarf erörtern und dir passende Kurse, Lehrgänge oder Umschulungen vorschlagen. So kommst du schon mit konkreten Ideen zu deinem Beratungstermin bei der Agentur und kannst gezielte Fragen stellen.
Was unterscheidet das Qualifizierungschancengesetz vom Arbeit-von-morgen-Gesetz?
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ist im Mai 2020 in Kraft getreten. Es entwickelt das Qualifizierungschancengesetz weiter, insbesondere bei der Förderung von Arbeitnehmer:innen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind.
Die wichtigsten Maßnahmen des Arbeit-von-morgen-Gesetzes:
- Höhere Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt
Wenn mindestens jede:r fünfte Beschäftigte eines Unternehmens Weiterbildung benötigt, erhöht sich die Förderung um zehn Prozentpunkte. Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags zur beruflichen Weiterbildung können die Zuschüsse um weitere fünf Prozentpunkte erhöht werden.
- Sammelanträge
Als Arbeitgeber:in hast du nun die Möglichkeit, mit nur einem Antrag die Weiterbildung mehrerer Beschäftigter in die Wege zu leiten, sofern es sich dabei um ein und dieselbe Weiterbildung handelt. Der Sammelantrag kann mit einem Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit auch online gestellt werden.
- Weiterbildungen mit wenigen Teilnehmer:innen
Um die Anzahl der möglichen Weiterbildungen zu erhöhen, werden nun auch Weiterbildungsmaßnahmen mit geringeren Teilnehmerzahlen als ursprünglich vorgesehen gefördert.
- Förderung von Arbeitnehmer:innen in Transfergesellschaften
Beschäftigte, die Transferkurzarbeitergeld in einem kleineren oder mittleren Unternehmen (KMU) beziehen, werden nun verstärkt gefördert. Im Idealfall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten. Auch Weiterbildungen, die länger dauern als der Bezug des Transferkurzarbeitergeldes, können gefördert werden – selbst dann, wenn die Qualifizierung nicht zu einem Berufsabschluss führt.
- Förderung von Berufseinsteiger:innen
Berufseinsteiger:innen werden stärker als bisher unterstützt, beispielsweise durch ausbildungsbegleitende Maßnahmen oder Fahrtkostenübernahme während einer Einstiegsqualifizierung vor der eigentlichen Ausbildung.
- Vereinfachte Verwaltungsprozesse
Verwaltungsprozesse werden digitalisiert und damit vereinfacht. So haben Arbeitsuchende mittlerweile die Möglichkeit, sich auch auf elektronischem Weg arbeitsuchend oder arbeitslos zu melden.
Kann ich auch bei Kurzarbeit vom Qualifizierungschancengesetz profitieren?
Ja, die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Weiterbildung während Kurzarbeit. Bis zum 31. Juli 2024 gilt: Wenn ein:e Arbeitgeber:in den Mitarbeiter:innen ermöglicht, sich in Zeiten des Arbeitsausfalls weiterzubilden, kann die Hälfte der vom Unternehmen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Auch die Lehrgangskosten werden bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße und liegt zwischen 15 und 100 Prozent.
Bei Fragen zu finanziellen Förderleistungen wendet sich dein:e Chef:in am besten an den Arbeitergeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Zu individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten berät dich der Bildungsanbieter deiner Wahl. Sofern er zertifiziert ist, kann er dir Kurse und Schulungen anbieten, die nach dem Qualifizierungschancengesetz förderbar sind.