AVGS-Coachings & Förderung – Die häufigsten Fragen | FAQ

Du interessierst dich für ein Coaching, hast aber noch Fragen zum Ablauf, zu den Fördermöglichkeiten oder anderen Rahmenbedingungen? Auf dieser Seite findest du Antworten, die dir sicher weiterhelfen.

Häufige Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) ist ein Dokument, das von den Arbeitsagenturen oder den Jobcentern für Arbeitsuchende ausgestellt wird.

Mit diesem Gutschein beauftragst du Unternehmen, die dich auf deinem Weg Richtung Arbeitsmarkt unterstützen. Das können private Arbeitsvermittler sein, die dich in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln, aber auch Bildungsträger. Bei Letzteren besuchst du mittels AVGS ein Coaching oder eine Qualifizierungsmaßnahme, um deine Jobchancen zu erhöhen.

Den AVGS kannst du nur bei zertifizierten Maßnahmeträgern wie GFN einreichen. Du nimmst damit kostenlos an einer Maßnahme teil, sofern deine Ansprechperson in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid). Neben den Maßnahmekosten können unter bestimmten Voraussetzungen sogar Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung übernommen werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem AVGS und einem Vermittlungsgutschein?

Mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) hat der Gesetzgeber den Vermittlungsgutschein weiterentwickelt. Man stolpert heutzutage über beide Begriffe – und in der Regel ist damit dasselbe gemeint. Rechtlich gesehen, lief der „alte“ Vermittlungsgutschein bereits am 31. März 2012 aus und wurde durch den AVGS ersetzt.

Der frühere Vermittlungsgutschein zielte, wie der Name schon sagt, insbesondere auf die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Arbeit ab. Der heutige AVGS setzt verstärkt auf Aktivierungsmaßnahmen wie Bewerbungstrainings oder Coachings. Der Gesetzgeber möchte damit Menschen unterstützen, die es aus den unterschiedlichsten Gründen etwas schwerer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Mit dem AVGS finanzierst du Maßnahmen, in denen verstecktes  Potenzial freigesetzt oder neue Kompetenzen aufgebaut werden.

Ist ein AVGS ein Bildungsgutschein?

Nein. Ein AVGS wird ausgestellt für sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“, beispielsweise Coachings. Mit dem Bildungsgutschein hingegen finanzierst du als Arbeitsuchende:r deine berufliche Weiterbildung oder Umschulung. Es gibt allerdings Kursangebote, die sowohl über einen AVGS als auch über einen Bildungsgutschein abgerechnet werden können.

Mehr erfährst du auf unserer Ratgeberseite rund um den Bildungsgutschein.

Darf ich die AVGS-Maßnahme frei wählen oder gibt es Vorgaben?

Wird dir ein AVGS ausgestellt, so findest du darin gewisse Angaben, die für dich und den Maßnahmeträger verbindlich sind:

  • Maßnahmeziel (z. B.: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt)
  • Höchstdauer der Maßnahme
  • Gültigkeitsdauer des AVGS (meist max. 3 Monate)
  • Region bzw. Umkreis, in dem die Maßnahme stattfinden muss

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?

Generell ist der AVGS eine Ermessensleistung. Der AVGS kann, aber muss dir nicht bewilligt werden. Allerdings ergibt sich ein Rechtsanspruch für dich, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) hast. Der Anspruch besteht jedoch nicht schon mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Du musst  innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitsuchend gewesen sein, um Anspruch auf einen AVGS zu haben.

Dies gilt übrigens auch dann, wenn du dein ALG 1 durch das Bürgergeld aufstockst. Wichtig ist, dass du dich im ALG-1-System befindest.

Empfänger:innen von Bürgergeld haben keinen AVGS-Rechtsanspruch. Das Jobcenter kann dir den AVGS aber dennoch ausstellen. Gerade wenn du als Arbeitsuchende:r Initiative zeigst und gute Argumente für die Ausstellung eines AVGS vorbringst, stehen deine Chancen gut.

Gerne informieren wir dich in einem persönlichen Gespräch, worauf du dabei achten solltest und welches unserer AVGS-Coachings in deiner Situation wirklich hilfreich wäre.

Wie stelle ich einen Antrag auf einen AVGS?

Den Antrag stellst du einfach bei deiner Ansprechperson in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Das kannst du entweder schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail), telefonisch oder auch persönlich tun. Wir empfehlen dir ein persönliches Gespräch. So findet ihr am besten heraus, welche Unterstützung dich wirklich voranbringen könnte.

Unser Tipp: Bereite dich mit überzeugenden Argumenten auf das Gespräch vor. Wenn du darlegen kannst, dass die gewünschte Maßnahme dazu beiträgt, deine Jobchancen zu verbessern und dich schneller wieder in Arbeit zu bringen, hast du gute Chancen auf Ausstellung eines AVGS. Gerne beraten wir dich vorab und liefern dir gute Gründe für ein Coaching oder eine Qualifizierung.

AVGS erhalten – wie geht’s weiter?

Hast du einen AVGS erhalten, wendest du dich damit an einen für deine angestrebte Maßnahme zugelassenen Träger. Dieser bestätigt dir dann schriftlich, ob er die Maßnahme nach den Vorgaben auf dem AVGS anbieten kann. Die Bestätigung gibst du an deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter weiter. Sofern dir dann nach Prüfung ein Bewilligungsbescheid ausgestellt wird, darfst du die Maßnahme kostenfrei antreten.

Solltest du dich für eine Maßnahme bei GFN entscheiden, kümmern wir uns gerne für dich um die Bewilligung deiner Maßnahme – damit du schnellstmöglich starten kannst.

Wann verliert der AVGS seine Gültigkeit?

Abgesehen von der Gültigkeitsdauer, die auf dem AVGS angegeben ist, verliert der Gutschein in folgenden Fällen seine Gültigkeit:

  • Du nimmst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf.
  • Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.
  • Du nimmst eine selbstständige Tätigkeit auf, mit der deine Arbeitslosigkeit endet.
  • Deine Arbeitslosigkeit endet durch andere Faktoren, beispielsweise Mutterschutz.
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Häufige Fragen zum AVGS-Coaching

Wie findet man das passende Coaching?

Im Internet oder direkt über die Suche im AVGS-Portal der Bundesagentur für Arbeit findest du zertifizierte Anbieter. Schau dir deren Angebot an und lass dich ruhig auch schon zu speziellen Coachings beraten, die für dich und deine Lebenssituation in Frage kommen.

Einen ersten Überblick über das Angebot von GFN erhältst du auf unserer Coaching-Seite.

Ist ein Coaching nicht Vertrauenssache?

Wir meinen: Ja. Schau dir die Beschreibung des jeweiligen Coachings an. Finde heraus, ob es zu dir passt und dir in deiner momentanen Situation wirklich weiterhilft. Am besten, du machst dazu einen Beratungstermin aus, stellst alle deine Fragen und lässt dich genau informieren über die Inhalte, die Durchführungsart und die Dauer des Coachings.

Vor allem aber muss auch die Chemie mit dem/der Coach:in stimmen. Ihr solltet euch vertraulich und auf Augenhöhe unterhalten können. Uns ist wichtig, dass du dich wohlfühlst. Je nach Thema haben wir für dich vorab schon eine:n geeignete:n Coach:in ausgewählt, der/die dich optimal unterstützen und zu deinen Zielen begleiten kann. In einem umfassenden Kennenlern-Gespräch klärt ihr deinen ganz persönlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf und legt gemeinsam die Coaching-Schwerpunkte sowie das weitere Vorgehen fest.

Worauf sollte man achten?

Bei Coachings sollte man generell auf Qualität und eine anerkannte Zertifizierung achten. GFN ist ein nach AZAV anerkannter und zertifizierter Bildungsträger. Auch alle unsere Coaching- und Bildungsmaßnahmen sind AZAV-zertifiziert und damit staatlich förderbar – bis zu 100 Prozent.

Professionalität und Kompetenz sind das A und O. Ein Bildungsträger sollte dir optimale Möglichkeiten bieten, dich weiterzuentwickeln und deinen Platz am Arbeitsmarkt zu finden.

Unsere Coaches sind keine „Alleskönner“, sondern spezialisiert auf bestimmte Themen und Zielgruppen. So kannst du dir sicher sein, dass du die für deine individuelle Situation passende:n  Expert:in vor dir hast.

Was kostet ein Coaching?

Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kannst du bei deiner Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einen Gutschein für ein berufliches Coaching anfragen. Hast du diesen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) erhalten und liegt zudem eine Bewilligung – also eine Zusage über die Kostenübernahme für ein bestimmtes Coaching – vor, nimmst du kostenlos daran teil.

Wenn Du noch keinen AVGS erhalten hast, vereinbare einen Termin mit deiner Ansprechperson in der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter und frag nach einem geförderten Coaching. Oder du kommst vorher zu uns und stellst deine Fragen. Unsere Berater:innen sind gerne für dich da und informieren dich – kostenfrei und unverbindlich.

Gerne erstellen wir dir ein individuelles Coaching-Angebot, das du in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter vorlegen kannst. So sieht dein Kostenträger genau, für was du dich interessierst.

Was muss ich tun, bevor mein Coaching starten kann?

Wenn dir von deinem Kostenträger ein AVGS ausgestellt wurde und du weißt, bei welchem Maßnahmeträger du dein Coaching absolvieren möchtest, kannst Du den Gutschein dort abgeben. Der Träger beantragt dann eine Bewilligung. Sobald diese Bewilligung vorliegt, kann das Coaching starten. In der Regel liegen nur wenige Tage zwischen Abgabe des AVGS und Bewilligung.

Falls du dich bei GFN coachen lässt, erhältst du von uns konkrete Terminvorschläge. Dein:e Coach:in nimmt anschließend Kontakt mit dir auf und ihr besprecht alles Weitere.

Wieviel Zeit benötige ich für ein Coaching?

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt vor, dass ein Coaching an mindestens zwei Tagen die Woche stattfinden muss. Dafür musst du dir aber nicht zwei volle Tage Zeit nehmen. Wir vergeben normalerweise 2 x 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, also 90 Minuten pro Termin. Diese Termine können auch mal kürzer ausfallen oder länger dauern – je nachdem, was gerade für den Coachingprozess wichtig ist.

Wie individuell ist ein Coaching?

Kein Problem ist wie das andere. Unser Anspruch ist, dich mit dem Coaching genau dort abzuholen, wo du gerade stehst. Daher beleuchten wir deine individuelle Situation und besprechen deine Ziele. Was willst du im Coaching erreichen, was wäre für dich ein Erfolg? Das Coaching ist also immer auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.

Mit einem Repertoire an Methoden, Frage- und Gesprächstechniken begleitet dich dein:e Coach:in und entwickelt gemeinsam mit dir individuelle Lösungen und Perspektiven.

Welcher Coachingansatz wird bei GFN verfolgt?

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch Kompetenzen und Anlagen hat, mit denen er im Rahmen seiner Möglichkeiten beruflich erfolgreich sein kann. Das für deine Weiterentwicklung Notwendige ist also bereits in dir angelegt. Du selbst bist auch am besten in der Lage, deine Situation zu analysieren und Lösungswege zu finden. In manchen Situationen benötigt man dabei eine zeitlich befristete Unterstützung.

Unsere Coaches schaffen den dafür erforderlichen Rahmen und begleiten dich wertschätzend und ermutigend. Sie hören zu und unterstützen dich, geben dir Halt und stehen dir mit Beobachtungen und Fragen zur Seite.

Wo finden die Coachings statt?

GFN hat Standorte in ganz Deutschland und verfügt zudem über flexible Projektstandorte. Unsere Coaches sind also bundesweit für dich da – sicher auch in deiner Nähe. Zudem unterstützen wir dich auch gerne online oder hybrid, d. h., du kombinierst Präsenz- und Online-Termine. Das nötige IT-Equipment wird dir bei Bedarf von uns gestellt. Voraussetzung ist allerdings, dass dein Kostenträger, bspw. das Jobcenter, dem von dir gewählten Format zustimmt.

Mehr zu den möglichen Coachingformaten erfährst du auf unserer Seite Trainingsformate.

Handelt es sich um Einzelcoachings?

Die meisten unserer Coachings sind Einzelcoachings. In diesen steht dein persönliches Anliegen im Mittelpunkt. Im vertraulichen Gespräch wird deine persönliche Situation tiefgehend betrachtet und auch auf sensiblere Themen eingegangen.

Einige unserer Coachings bestehen aus verschiedenen Modulen. Ein Teil davon findet auch in Kleingruppen statt, sodass unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen mit einfließen können und ein hilfreicher Austausch entsteht. Beispielsweise lassen sich bestimmte Bewerbungssituationen besser trainieren, wenn andere Teilnehmer:innen ein zusätzliches Feedback geben.

Ich bin gesundheitlich eingeschränkt. Kann ich trotzdem teilnehmen?

Selbstverständlich. Ein Schwerpunkt unserer Jobcoachings liegt beim Thema Gesundheit und Prävention. Wir arbeiten mit speziellen Gesundheitscoaches und Psycholog:innen zusammen. Auf diese Weise schätzen wir deine Situation umfassend ein und entwickeln mit dir zusammen konkrete Strategien, die auf deine gesundheitliche Situation Rücksicht nehmen. Alle Gespräche, Ergebnisse und Unterlagen werden natürlich vertraulich behandelt.

Interessiert? Dann informiere dich über unser Einzelcoaching Gesundheit & Job.

Was passiert mit meinen Daten, die während des Coachings entstehen?

Wir bei GFN nehmen das Thema Datenschutz sehr ernst. Selbstverständlich halten wir alle datenschutzrechtlichen Vorschriften auf Basis der DSGVO jederzeit ein. Zudem unterliegen unsere Coaches der Schweigepflicht. Alle Daten und Ergebnisse werden immer streng vertraulich behandelt, dies gilt insbesondere für gesundheitsbezogene Informationen. Deine Daten nutzen wir ausschließlich für ein erfolgreiches Coaching.

Je nach Anforderung deines Kostenträgers sind wir jedoch verpflichtet, bestimmte Ergebnisse an deine Ansprechperson in der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter weiterzuleiten. Darüber informieren wir dich natürlich schon vor Teilnahmebeginn. Du hast also die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von Teilen des Coachings Abstand zu nehmen – musst aber auch damit rechnen, dass dir dann kein AVGS bewilligt wird.  

Da Teile mancher Coachings in Kleingruppen stattfinden, tauschen sich die Teilnehmer:innen natürlich untereinander aus. Wenn du nicht möchtest, dass hierbei bestimmte Punkte zur Sprache kommen, kannst du uns das jederzeit sagen – entweder direkt in der Gruppe oder vertrauensvoll im Gespräch mit deinem/deiner Coach:in. Niemand wird gezwungen, etwas von sich preiszugeben, das er oder sie nicht preisgeben möchte.

Generell gilt: Solltest du irgendwelche Fragen oder Bedenken haben, wende dich an deine:n Coach:in oder deine Ansprechperson bei GFN. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr und halten den Umgang mit deinen Daten für dich immer transparent und nachvollziehbar.

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