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Finanzierung & Förderung beruflicher Weiterbildung 

  • Bis zu 100 % Kostenübernahme 
  • Für Arbeitsuchende & Beschäftigte
  • Bei Weiterbildung, Umschulung oder Coaching 

Die wichtigsten Förderungen im Überblick 

Um deine berufliche Weiterbildung zu finanzieren, stehen dir einige Möglichkeiten zur Verfügung – beispielsweise der Bildungsgutschein. Ganz egal, ob im Job oder arbeitsuchend – du kannst von unterschiedlichsten Förderungen profitieren. Die wichtigsten haben wir hier für dich aufgeführt.  

Bildungsgutschein

Du bist arbeitsuchend oder arbeitslos? Jeder, der bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet ist, hat die Chance, sich kostenfrei weiterzubilden. Frag einfach bei deiner Ansprechperson in der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter nach, ob du für deine geplante Weiterbildung oder Umschulung einen Bildungsgutschein bekommen kannst.  

Auch Beschäftigte können den Bildungsgutschein erhalten, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Du möchtest mehr zu den Voraussetzungen und zur Beantragung eines Bildungsgutscheins wissen? Auf unserer Ratgeberseite zum Bildungsgutschein haben wir alles Wissenswerte für dich zusammengestellt. 

Unser Tipp: Nicht jeder Bildungsanbieter darf deinen Bildungsgutschein annehmen. Das darf er nur, wenn er – wie GFN – AZAV-zertifiziert ist. Meist steht diese Info schon auf der Website der Anbieter. Du kannst auch im Kursnet der Bundesagentur für Arbeit suchen. Hier findest du alle Bildungsträger, die diese Zertifizierung haben und den Bildungsgutschein einlösen dürfen.  

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Du bist dir nicht sicher, in welche Richtung du dich weiterentwickeln möchtest? Oder welche Weiterbildung für dich sinnvoll ist? Dann hilft dir vielleicht ein Coaching weiter. Im Einzelgespräch mit einem erfahrenen Coach gehst du offene Fragen und Probleme an und erarbeitest konkrete Lösungswege.  

Sofern du dich arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet hast, kannst du dir das Einzelcoaching finanzieren lassen. Du benötigst dazu einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Auch Beschäftigte können bei individuellen Problemstellungen einen AVGS für ein Coaching erhalten.

Der AVGS unterstützt Menschen dabei, (wieder) ins Berufsleben einzusteigen. Auch nach einer Arbeitsaufnahme kann damit berufsbegleitende Unterstützung finanziert werden. Neben Coachings sind auch bestimmte Maßnahmen der Kenntnisvermittlung, also einzelne Weiterbildungskurse, durch einen AVGS förderbar.

Unser Tipp: Sprich deine:n Berater:in in der Agentur oder im Jobcenter offen auf deinen Unterstützungsbedarf und einen AVGS an. Den Gutschein kannst du einlösen bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern wie GFN. 

Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

Du suchst nach einem guten Job nach Dienstzeitende? Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unterstützt und begleitet Zeit- und Berufssoldat:innen, aber auch freiwilligen Wehrdienst Leistende bei ihrem Neustart in die zivile Arbeitswelt.  

Schon während der Dienstzeit kannst du Weiterbildungen oder Berufsausbildungen anfragen und beginnen. Der BFD übernimmt bis zu 100 % deiner Weiterbildungskosten. Der erste Schritt ist allerdings, dass du Kontakt zum BFD aufnimmst, wenn du ein berufliches Ziel vor Augen hast, und dich beraten lässt. Ein Karriereplan für die Zeit danach wird mit dir zusammen erarbeitet und du hast die Wahl, bei welchem Bildungsträger du deine Weiterbildung machen möchtest – beispielsweise bei GFN. 

Unser Tipp: Sämtliche geförderten Angebote AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind auch für ehemalige Zeitsoldat:innen zugänglich. Informiere dich beim BFD frühzeitig über deine individuellen Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Auf Job- und Bildungsmessen wie beispielsweise der SOLDATA kommst du mit Bildungsanbietern ins Gespräch und kannst deine Fragen stellen. Und auch sonst sind unsere Berater:innen immer gerne für dich da. 

Qualifizierungschancengesetz

Du bist im Job, verfügst aber über keine abgeschlossene Berufsausbildung? Oder du möchtest im Zuge der Digitalisierung neue Kompetenzen aufbauen, um deinen Arbeitsplatz zu sichern? Die Agentur für Arbeit fördert eine Weiterbildung, die dir wirklich nützt. Das kann eine abschlussorientierte Weiterbildung wie eine Umschulung sein oder eine sogenannte Anpassungsqualifizierung. Letztere macht dich ganz gezielt fit für neue Herausforderungen und Technologien in der digitalen Arbeitswelt. Mehr dazu erfährst du auf unserer Seite zum Qualifizierungschancengesetz

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Wenn du im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation eine Umschulung absolvierst, kann diese von der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden. Ziel dieser Förderung ist es, dich im Fall einer körperlichen oder psychischen Erkrankung bzw. Behinderung bei deinem beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen bzw. deine Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

Auch die Vorbereitungskurse für eine Umschulung oder andere berufliche Weiterbildungen können gefördert werden. Informiere dich vorher bei dem für dich zuständigen Rentenversicherungsträger über die Voraussetzungen.

Unser Tipp: Um eine solche Förderung zu erhalten, musst du die berufliche Rehabilitation beantragen. Die Formulare erhältst du von der gesetzlichen Rentenversicherung oder vor Ort bei deiner regionalen Beratungsstelle. Am besten lässt du dich vorher von deiner gesetzlichen Krankenversicherung oder auch der Bundesagentur für Arbeit beraten.

Weiterbildungsprämie

Du beginnst demnächst eine Umschulung mit IHK-Abschluss oder bist bereits mittendrin? Dann sichere dir die Weiterbildungsprämie!  

Wenn du die Zwischenprüfung oder die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 bestanden hast, zahlt dir die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter eine Motivationsprämie von 1.000 Euro. Nach bestandener Abschlussprüfung gibt es nochmal 1.500 Euro obendrauf. Wende dich dazu  mit einem schriftlichen Nachweis wie etwa dem Prüfungszeugnis an deine:n Berater:in bei der Agentur oder dem Jobcenter – es lohnt sich.  

Unser Tipp: Sprich deine:n Berater:in möglichst frühzeitig an, denn die Agentur braucht ein bisschen Zeit für die Prüfung deiner Unterlagen. Dann geht das aber in der Regel sehr schnell – und dein Konto freut sich. Noch Fragen? Auf unserer Seite zur Weiterbildungsprämie beantworten wir dir sämtliche Fragen dazu. Und unsere Berater:innen geben dir natürlich auch immer gerne Auskunft. 

Bildungsprämie

Du verfügst über ein nur geringes Einkommen? Dann hast du die Möglichkeit, die sogenannte Bildungsprämie zu beantragen. Mit dieser finanziellen Unterstützung kannst du an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen und deine Chancen in der Arbeitswelt verbessern.  

Damit du von der Bildungsprämie profitieren kannst, musst du mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder dich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen darf nicht mehr als 20.000 Euro betragen. Außerdem muss die Weiterbildung berufsbezogen sein: Wenn du beispielsweise als Lagerhelfer:in arbeitest und dich mit der Bildungsprämie zum/-r Fachlagerist:in weiterbildest, hast du weitaus bessere Job- und Gehaltschancen.  

Die Bildungsprämie unterstützt dich entweder in Form eines Prämiengutscheins von maximal 500 Euro oder mittels Spargutschein. Dieser ermöglicht die Finanzierung der Weiterbildung mittels vermögenswirksamer Leistungen gemäß des Vermögensbildungsgesetzes. Beide Gutscheine können auch miteinander kombiniert werden.  

Unser Tipp: Für die Beantragung der Prämie benötigst du keine Zustimmung deines Arbeitgebers. Du musst lediglich vorher einen – für dich kostenlosen – Gesprächstermin in einer der 530  Beratungsstellen wahrnehmen. Google einfach nach „Bildungsprämie“ – die Berater:innen helfen dir sachkundig weiter. 

Bildungsscheck (regional)

Du hast das Gefühl, dass du dein Wissen im Beruf auffrischen solltest? Dafür gibt es in einigen Regionen den Bildungsscheck. Manchmal auch Quali-Scheck oder Weiterbildungsscheck genannt – kommt auf die Region an.  

Du kannst mit diesem Scheck eine sogenannte Anpassungsqualifizierung machen. Macht Sinn, wenn du aus der Elternzeit kommst oder lange krank warst – und Gefahr läufst, beruflich den Anschluss zu verlieren. Auch dein Unternehmen hat was davon, wenn es sich durch gut qualifizierte Beschäftigte wettbewerbsfähig hält. 

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Voraussetzungen für den Erhalt und die Höhe der Weiterbildungsförderung. Was du wissen solltest: Die Weiterbildung, die du anstrebst, wird nicht zu 100 % gefördert. Eine Eigenbeteiligung ist auf jeden Fall notwendig. 

Unser Tipp: Der Bildungsscheck wird von autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Diese gibt es in ganz Deutschland, sicher auch in deiner Nähe – google mal. Vereinbare telefonisch einen Termin für ein persönliches Gespräch und frag vorab, welche Unterlagen du mitbringen musst. 

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2 Solltest du die Prüfung nicht bestehen, kannst du deine Weiterbildung (ausgenommen SAP®-Zertifizierung) so lange kostenfrei wiederholen, bis du erfolgreich abschließt – ohne weiteren Bildungsgutschein. Die Erfolgsgarantie gilt nur für den nächstmöglichen Kurs, der von GFN angeboten wird. Nicht übernommen werden etwaige Prüfungsgebühren, System-/ Softwaregebühren oder individuelle Unterstützungsleistungen des Kostenträgers, z. B. ALG I/Bürgergeld.

3 Mit uns sicherst du dir Jobchancen weit über dem Marktdurchschnitt: Über 95 Prozent unserer Absolvent:innen starten nach ihrer geförderten GFN-Weiterbildung in den Job.