Hinweisgebersystem bei der GFN GmbH

Die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, internen Vorschriften und Compliance-Standards hat für die GFN GmbH höchste Priorität. Unser Hinweisgebersystem dient dazu, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und ihnen wirksam entgegenzuwirken, um Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner so gering wie möglich zu halten.

Eine Kontaktaufnahme über die Meldung von Verstößen bieten wir über mehrere Kanäle an. Meldungen an das Hinweisgebersystem können jederzeit, auf Wunsch auch anonym, abgegeben werden. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung der Meldung und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen schweren Regelverstoß eingeleitet. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.

Wir ermutigen alle Hinweisgeber, unsere interne Meldestelle zu nutzen. Für Hinweisgeber und Betroffene wird ein Höchstmaß an Schutz garantiert. Repressalien oder Benachteiligungen infolge einer Meldung sind ausgeschlossen. Hinweisgeber können offen oder anonym mit der internen Meldestelle und den zuständigen Ansprechpartnern kommunizieren. Sollte zur Abgabe eines Hinweises eine externe Meldestelle bevorzugt werden, verweisen wir auf die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.

Weitere Informationen werden in unserer Verfahrensordnung (englische Variante) ausführlich beschrieben.

Hinweise können über folgende Kommunikationskanäle erfasst werden:

Per Online-Plattform:

GFN GmbH Hinweisgebersystem

Eine anonyme Meldung mit Möglichkeit zur Kommunikation kann ausschließlich über das Hinweisgebersystem abgegeben werden.

Per E-Mail an:

ir@amadeus-fire.de

Per Post an:

Amadeus Fire AG

Investor Relations

Hanauer Landstraße 160

60314 Frankfurt am Main

Per Telefon unter:

+49 (0)69 96 87 61 80

Auf Wunsch kann auch ein persönlicher Termin erfolgen, dazu muss jedoch zunächst eine Kontaktaufnahme über einen der aufgezeigten Wege stattfinden.

Zur korrekten und zügigen Bearbeitung von Hinweisen ist es erforderlich, dass klar ersichtlich ist, welche Konzerngesellschaft betroffen ist.

Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 8 LkSG)

Zusätzlich zu unserem allgemeinen Hinweisgebersystem stellen wir ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Verfügung.

Dieses Verfahren richtet sich sowohl an Beschäftigte der GFN GmbH als auch an externe Beteiligte wie z.B. Mitarbeiter von Zulieferunternehmen oder Geschäftspartnern. Gemeldet werden können menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken sowie tatsächliche Verstöße, die im eigenen Geschäftsbereich oder entlang unserer Lieferkette auftreten.

Das Beschwerdeverfahren ist über dieselben Meldekanäle wie das allgemeine Hinweisgebersystem zugänglich. Bei der Abgabe der Meldung ist – sofern möglich – anzugeben, ob es sich um einen menschenrechts- oder umweltbezogenen Verstoß gemäß § 8 LkSG handelt.

Informationen zu Ablauf, Zuständigkeiten und Rechten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens werden in unserer Verfahrensordnung (englische Variante) ausführlich beschrieben.

Hinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere interne Meldestelle nicht für allgemeine Beschwerden gedacht ist. Solche Beschwerden sind direkt an den entsprechenden Ansprechpartner zu richten.

Hierzu zählen beispielsweise: