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Umschulung aus gesundheitlichen Gründen: Voraussetzungen, Förderung & Antrag
Zuletzt bearbeitet am 27. Juni 2025
Unfall, chronische Erkrankung oder psychische Belastung: Wenn die Gesundheit nicht mehr mitmacht, steht oft auch der Job auf dem Spiel. Was tun, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? In diesem Artikel erfährst du, wie du mit einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen zurück in ein erfülltes Arbeitsleben findest. Ob Umschulung bei Krankheit oder Umschulung bei Berufsunfähigkeit – du erhältst nützliche Informationen zu geeigneten Berufen, Förderung und Antragstellung.

Die Inhalte
- Was ist eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen?
- Berufliche Rehabilitation & Umschulung
- Warum eine Umschulung bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit?
- Wer kann eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen beantragen?
- Wer zahlt eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen?
- Von der Idee zum Umschulungsantrag: Der Ablauf im Detail
- Antrag auf Umschulung abgelehnt – was tun?
- Welche Berufe kommen infrage?
- Fazit: Umschulung als Chance
- FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Umschulung aus gesundheitlichen Gründen
Was ist eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen?
Eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen ist eine spezielle Form der beruflichen Neuorientierung. Sie richtet sich an Menschen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Typische Auslöser sind:
- Unfälle mit bleibenden körperlichen Einschränkungen
- Chronische Erkrankungen wie Rheuma, Bandscheibenvorfälle oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Psychische Belastungen wie Burnout oder Depressionen
Berufliche Rehabilitation & Umschulung
Eine Umschulung ist eine berufliche Neuqualifizierung – also eine Ausbildung in einem neuen Beruf, wenn du deinen bisherigen Job aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Ziel ist es, dich fit für einen neuen Arbeitsbereich zu machen.
Berufliche Rehabilitation (auch „berufliche Reha“ genannt) hingegen ist ein der Umschulung übergeordneter Begriff. Sie umfasst verschiedene Maßnahmen, die dir helfen sollen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder ins Berufsleben einzusteigen – zum Beispiel eine Umschulung, aber auch Trainingsmaßnahmen, Hilfen am Arbeitsplatz oder Beratung.
Kurz gesagt: Wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine neue berufliche Perspektive brauchst, kann eine Umschulung Teil deiner beruflichen Rehabilitation sein.
Warum eine Umschulung bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit?
Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, ist das oft ein tiefer Einschnitt. Doch es gibt Wege zurück ins Arbeitsleben. So kann dir eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen helfen, neue Perspektiven zu entwickeln und wieder Fuß zu fassen.
Eine solche Umschulung ist mehr als nur eine neue Ausbildung – sie ist eine zweite Chance. Wenn dein erlernter Beruf nicht mehr zu deiner gesundheitlichen Situation passt, kann eine berufliche Neuorientierung dir langfristige Sicherheit und neue Motivation geben. Ziel ist es, deine Erwerbsfähigkeit zu sichern und dir einen Beruf zu ermöglichen, der zu deiner Situation passt.
Wer kann eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen beantragen?
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, hast du die Möglichkeit, eine geförderte Umschulung zu beantragen:
- Du kannst deinen aktuellen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
- Ein ärztliches Gutachten oder der medizinische Dienst bestätigt die gesundheitliche Einschränkung.
- Eine positive Reha-Prognose liegt vor – also die Aussicht, dass du mit einer Umschulung wieder arbeiten kannst.
Tipp: Wenn du dir unsicher bist, ob du die Voraussetzungen erfüllst, kann dir eine Beratung, z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der Agentur für Arbeit, helfen.

Wer zahlt eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen?
Die wichtigsten Kostenträger sind:
- Deutsche Rentenversicherung (bei gesundheitlich bedingter Berufsunfähigkeit)
- Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten)
- Agentur für Arbeit oder Jobcenter (bei bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit – wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist)
Diese übernehmen oft:
- Die kompletten Umschulungskosten (Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren etc.)
- Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Umschulung
- Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Unterkunftskosten bei auswärtiger Unterbringung
- Lehrmittel, Arbeitskleidung oder technische Ausstattung, wenn für die Umschulung erforderlich

Von der Idee zum Umschulungsantrag: Der Ablauf im Detail
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung machen möchtest, ist der Weg dorthin gut planbar – vor allem, wenn du weißt, was auf dich zukommt. Daher erklären wir dir im Folgenden nochmal ausführlich, was du jetzt bedenken und tun solltest:
Schritt 1: Beratung in Anspruch nehmen
Bevor du einen Antrag stellst, solltest du dich umfassend beraten lassen. So findest du heraus, ob eine Umschulung für dich infrage kommt, welcher Kostenträger zuständig ist und wie du am besten vorgehst.
Anlaufstellen für eine erste Beratung:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV) – bei gesundheitlich bedingter Berufsunfähigkeit
- Berufsgenossenschaft – bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
- Agentur für Arbeit oder Jobcenter – bei Arbeitslosigkeit oder drohender Erwerbslosigkeit
- Spezielle Reha-Beratungsstellen oder zertifizierte Bildungsträger wie GFN
Tipp: Viele Beratungsstellen bieten auch Hilfe beim Ausfüllen des Antrags und bei der Zusammenstellung der Unterlagen an.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Für den Antrag auf eine Umschulung brauchst du einige wichtige Dokumente. Diese helfen dem Kostenträger, deine gesundheitliche Situation und deinen beruflichen Werdegang richtig einzuschätzen.
Typische Unterlagen, die du vorbereiten solltest:
- Ärztliche Befunde oder Gutachten, die deine gesundheitliche Einschränkung belegen
- Bericht des medizinischen Dienstes (falls vorhanden)
- Lebenslauf mit Angaben zu Ausbildung und Berufserfahrung
- Nachweise über bisherige Tätigkeiten (z. B. Arbeitszeugnisse)
- Begründung, warum du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst
- Ggf. Vorschläge für neue Berufe oder Umschulungswünsche
Tipp: Je vollständiger deine Unterlagen sind, desto schneller kann dein Antrag bearbeitet werden.
Schritt 3: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen
Der offizielle Antrag heißt „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Damit beantragst du eine berufliche Reha-Maßnahme – also z. B. eine Umschulung.
So gehst du vor:
- Lade das Antragsformular auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) herunter oder hole es dir bei der Agentur für Arbeit.
- Fülle den Antrag sorgfältig aus – bei Fragen hilft dir die Beratungsstelle oder dein Bildungsträger.
- Reiche den Antrag mit allen Unterlagen beim zuständigen Kostenträger ein.
Tipp: Notiere dir das Datum der Antragstellung – das ist wichtig für spätere Fristen oder Nachfragen.
Schritt 4: Zusage erhalten – und wie es dann weitergeht
Nach Einreichung prüft der Kostenträger deinen Antrag. Das kann einige Wochen dauern. Wenn der Antrag bewilligt wird, bekommst du eine schriftliche Zusage. Darin steht:
- Welche Maßnahme bewilligt wurde (z. B. Umschulung, Coaching, Eignungsfeststellung)
- Welche Kosten übernommen werden (z. B. Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Übergangsgeld)
- Wann und wo die Maßnahme beginnt – gemäß Vorauswahl des Kostenträgers (kann u. U. noch angepasst werden)
- Welche Bildungsträger infrage kommen
Jetzt kannst du gemeinsam mit dem Kostenträger oder einem Bildungspartner wie GFN den nächsten Schritt planen, z. B. die verbindliche Anmeldung zur Maßnahme.
Tipp: Auch nach der Zusage des Kostenträgers hast du Anspruch auf Begleitung – beispielsweise durch eine Reha-Beratung oder ein gefördertes Coaching während der Umschulung.
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Antrag auf Umschulung abgelehnt – was tun?
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind:
- Der Kostenträger sieht keinen ausreichenden Reha-Bedarf.
- Die gesundheitliche Einschränkung wird nicht als dauerhaft eingeschätzt.
- Es fehlen wichtige Unterlagen oder Nachweise.
- Es wird angenommen, dass du deinen bisherigen Beruf noch ausüben kannst.
Diese Entscheidung musst du jedoch nicht einfach hinnehmen. Du hast das Recht, dich zu wehren und deine Situation noch einmal prüfen zu lassen. In der Regel kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn du neue medizinische Unterlagen oder ergänzende Informationen vorlegen kannst.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – per Brief, Fax oder (bei manchen Kostenträgern) auch online. Lass dir bei Bedarf von einer Beratungsstelle dabei helfen.
Welche Berufe kommen infrage?
Umschulungsberufe gibt es viele. Aber nicht jeder Beruf ist mit gesundheitlichen Einschränkungen gut vereinbar – vor allem dann, wenn körperliche Belastung, langes Stehen oder schweres Heben nicht mehr möglich sind. In solchen Fällen bieten sich Berufe an, die überwiegend im Sitzen ausgeübt werden, planbare Abläufe haben und sich gut an individuelle Belastungsgrenzen anpassen lassen.
Besonders geeignet sind daher Tätigkeiten im Bürobereich oder in der IT-Branche. Diese Berufe sind nicht nur körperlich weniger fordernd, sondern bieten auch langfristige Perspektiven, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und die Chance, im Homeoffice oder mit flexiblen Arbeitszeiten zu arbeiten – was für viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein großer Vorteil ist. Besonders geeignet sind folgende Umschulungsberufe:
Wichtig ist, dass der neue Beruf zu deinen Fähigkeiten und Einschränkungen passt. Bei der Entscheidungsfindung helfen dir:
- Reha-Berater/innen
- Berufsförderungswerke
- Zertifizierte Bildungsträger wie GFN mit speziellen Coaching-Angeboten, z. B. Coaching Gesundheit & Job.

Fazit: Umschulung als Chance
Du siehst – eine Umschulung bei Berufsunfähigkeit oder Krankheit ist kein Rückschritt – sondern ein mutiger Schritt nach vorn. Mit der richtigen Unterstützung kannst du neue berufliche Wege gehen, die zu dir und deiner Lebenssituation passen.
Nimm das kostenlose Beratungsangebot der DRV oder Arbeitsagentur an. Auch wir als zertifizierter Bildungspartner beraten dich gerne unverbindlich zu deinen Umschulungs- und Fördermöglichkeiten – gemeinsam finden wir den Weg in ein erfülltes, zukunftssicheres Berufsleben.