Umschulung aus gesundheitlichen Gründen: Voraussetzungen, Förderung & Antrag

Zuletzt bearbeitet am 27. Juni 2025

Unfall, chronische Erkrankung oder psychische Belastung:  Wenn die Gesundheit nicht mehr mitmacht, steht oft auch der Job auf dem Spiel. Was tun, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? In diesem Artikel erfährst du, wie du mit einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen zurück in ein erfülltes Arbeitsleben findest. Ob Umschulung bei Krankheit oder Umschulung bei Berufsunfähigkeit – du erhältst nützliche Informationen zu geeigneten Berufen, Förderung und Antragstellung.

Was ist eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen?

Eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen ist eine spezielle Form der beruflichen Neuorientierung. Sie richtet sich an Menschen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Typische Auslöser sind:

Berufliche Rehabilitation & Umschulung

Eine Umschulung ist eine berufliche Neuqualifizierung – also eine Ausbildung in einem neuen Beruf, wenn du deinen bisherigen Job aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Ziel ist es, dich fit für einen neuen Arbeitsbereich zu machen.

Berufliche Rehabilitation (auch „berufliche Reha“ genannt) hingegen ist ein der Umschulung übergeordneter Begriff. Sie umfasst verschiedene Maßnahmen, die dir helfen sollen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder ins Berufsleben einzusteigen – zum Beispiel eine Umschulung, aber auch Trainingsmaßnahmen, Hilfen am Arbeitsplatz oder Beratung.

Kurz gesagt: Wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine neue berufliche Perspektive brauchst, kann eine Umschulung Teil deiner beruflichen Rehabilitation sein.

Warum eine Umschulung bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit?

Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, ist das oft ein tiefer Einschnitt. Doch es gibt Wege zurück ins Arbeitsleben. So kann dir eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen helfen, neue Perspektiven zu entwickeln und wieder Fuß zu fassen.

Eine solche Umschulung ist mehr als nur eine neue Ausbildung – sie ist eine zweite Chance. Wenn dein erlernter Beruf nicht mehr zu deiner gesundheitlichen Situation passt, kann eine berufliche Neuorientierung dir langfristige Sicherheit und neue Motivation geben. Ziel ist es, deine Erwerbsfähigkeit zu sichern und dir einen Beruf zu ermöglichen, der zu deiner Situation passt.

Wer kann eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen beantragen?

Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, hast du die Möglichkeit, eine geförderte Umschulung zu beantragen:

  • Du kannst deinen aktuellen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
  • Ein ärztliches Gutachten oder der medizinische Dienst bestätigt die gesundheitliche Einschränkung.
  • Eine positive Reha-Prognose liegt vor – also die Aussicht, dass du mit einer Umschulung wieder arbeiten kannst.

Tipp: Wenn du dir unsicher bist, ob du die Voraussetzungen erfüllst, kann dir eine Beratung, z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der Agentur für Arbeit, helfen.

Wer zahlt eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen?

Die wichtigsten Kostenträger sind:

Diese übernehmen oft:

Die Grafik zeigt wie man in nur 4 Schritten zu seiner Umschulung kommt. Beraten lassen, Unterlagen bereitlegen, Antrag stellen und die Zusage erhalten.

Von der Idee zum Umschulungsantrag: Der Ablauf im Detail

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung machen möchtest, ist der Weg dorthin gut planbar – vor allem, wenn du weißt, was auf dich zukommt. Daher erklären wir dir im Folgenden nochmal ausführlich, was du jetzt bedenken und tun solltest:

Bevor du einen Antrag stellst, solltest du dich umfassend beraten lassen. So findest du heraus, ob eine Umschulung für dich infrage kommt, welcher Kostenträger zuständig ist und wie du am besten vorgehst.

Anlaufstellen für eine erste Beratung:

Tipp: Viele Beratungsstellen bieten auch Hilfe beim Ausfüllen des Antrags und bei der Zusammenstellung der Unterlagen an.

Für den Antrag auf eine Umschulung brauchst du einige wichtige Dokumente. Diese helfen dem Kostenträger, deine gesundheitliche Situation und deinen beruflichen Werdegang richtig einzuschätzen.

Typische Unterlagen, die du vorbereiten solltest:

Tipp: Je vollständiger deine Unterlagen sind, desto schneller kann dein Antrag bearbeitet werden.

Der offizielle Antrag heißt „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Damit beantragst du eine berufliche Reha-Maßnahme – also z. B. eine Umschulung.

So gehst du vor:

Tipp: Notiere dir das Datum der Antragstellung – das ist wichtig für spätere Fristen oder Nachfragen.

Nach Einreichung prüft der Kostenträger deinen Antrag. Das kann einige Wochen dauern. Wenn der Antrag bewilligt wird, bekommst du eine schriftliche Zusage. Darin steht:

Jetzt kannst du gemeinsam mit dem Kostenträger oder einem Bildungspartner wie GFN den nächsten Schritt planen, z. B. die verbindliche Anmeldung zur Maßnahme.

Tipp: Auch nach der Zusage des Kostenträgers hast du Anspruch auf Begleitung – beispielsweise durch eine Reha-Beratung oder ein gefördertes Coaching während der Umschulung.

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Antrag auf Umschulung abgelehnt – was tun?

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind:

Diese Entscheidung musst du jedoch nicht einfach hinnehmen. Du hast das Recht, dich zu wehren und deine Situation noch einmal prüfen zu lassen. In der Regel kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn du neue medizinische Unterlagen oder ergänzende Informationen vorlegen kannst.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – per Brief, Fax oder (bei manchen Kostenträgern) auch online. Lass dir bei Bedarf von einer Beratungsstelle dabei helfen.

Welche Berufe kommen infrage?

Umschulungsberufe gibt es viele. Aber nicht jeder Beruf ist mit gesundheitlichen Einschränkungen gut vereinbar – vor allem dann, wenn körperliche Belastung, langes Stehen oder schweres Heben nicht mehr möglich sind. In solchen Fällen bieten sich Berufe an, die überwiegend im Sitzen ausgeübt werden, planbare Abläufe haben und sich gut an individuelle Belastungsgrenzen anpassen lassen.

Besonders geeignet sind daher Tätigkeiten im Bürobereich oder in der IT-Branche. Diese Berufe sind nicht nur körperlich weniger fordernd, sondern bieten auch langfristige Perspektiven, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und die Chance, im Homeoffice oder mit flexiblen Arbeitszeiten zu arbeiten – was für viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein großer Vorteil ist. Besonders geeignet sind folgende Umschulungsberufe:

  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
    Organisation, Verwaltung, Kommunikation: Die Umschulung Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ideal für Menschen, die strukturiert arbeiten können und den Überblick behalten.
  • Fachinformatiker:in Systemintegration
    Die Umschulung zum/zur Fachinformatiker:in Systemintegration passt zu technikaffinen Menschen, die sich für IT-Infrastruktur, Netzwerke und Systemlösungen interessieren.
  • Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung
    Für Menschen, die zukünftig Software entwickeln bzw. digitale Anwendungen gestalten wollen, eignet sich die Umschulung zum/zur Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung.
  • Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement
    Die Umschulung zum/zur Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement verbindet kaufmännisches Denken mit technischem Verständnis – z. B. im Vertrieb oder in der Beratung.
  • Verwaltungsfachangestellte:r
    Diese Umschulung sichert dir einen stabilen Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung, mit geregelten Abläufen und klaren Zuständigkeiten.
  • Kaufmann/-frau im E-Commerce
    Wenn du dich für Onlinehandel, Marketing und digitale Geschäftsmodelle interessierst, könnte diese Umschulung das Richtige für dich sein.

Wichtig ist, dass der neue Beruf zu deinen Fähigkeiten und Einschränkungen passt. Bei der Entscheidungsfindung helfen dir:

Umschulungen können auch von der Deutschen Rentenversicherung gefördert und gezahlt werden.

Fazit: Umschulung als Chance

Du siehst – eine Umschulung bei Berufsunfähigkeit oder Krankheit ist kein Rückschritt – sondern ein mutiger Schritt nach vorn. Mit der richtigen Unterstützung kannst du neue berufliche Wege gehen, die zu dir und deiner Lebenssituation passen.

Nimm das kostenlose Beratungsangebot der DRV oder Arbeitsagentur an. Auch wir als zertifizierter Bildungspartner beraten dich gerne unverbindlich zu deinen Umschulungs- und Fördermöglichkeiten – gemeinsam finden wir den Weg in ein erfülltes, zukunftssicheres Berufsleben.  

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Umschulung aus gesundheitlichen Gründen

Ja, zumindest gegenüber dem Kostenträger (z. B. Rentenversicherung oder Arbeitsagentur) musst du deine gesundheitlichen Einschränkungen offenlegen. Sie prüfen, ob eine Umschulung medizinisch notwendig und sinnvoll ist. Deine Daten werden dabei vertraulich behandelt.

Gegenüber dem Bildungsträger musst du nur das mitteilen, was für die Durchführung der Maßnahme wichtig ist.

Nein, in der Regel nicht. Sobald die Umschulung als Reha-Maßnahme oder über einen Bildungsgutschein bewilligt ist, giltst du nicht mehr als arbeitsunfähig, sondern als maßnahmefähig. Das bedeutet:

  • Du nimmst aktiv an einer beruflichen Maßnahme teil.
  • Eine Krankschreibung ist nur noch nötig, wenn du während der Umschulung erneut erkrankst.

Wenn du eine Umschulung über die Rentenversicherung machst, bekommst du in der Regel Übergangsgeld. Dieses ersetzt das Krankengeld und wird während der gesamten Maßnahme gezahlt. Die Höhe richtet sich nach deinem vorherigen Einkommen und liegt meist etwas unter dem Krankengeld, ist aber sozialversicherungsfrei.

Bei einer Umschulung über die Agentur für Arbeit bekommst du entweder Arbeitslosengeld I oder II oder – bei vorheriger Krankschreibung – ebenfalls Übergangsgeld, wenn die Maßnahme als Reha eingestuft wird.

Grundsätzlich ja – du kannst Wünsche äußern und Vorschläge machen. Der neue Beruf sollte aber zu deinen gesundheitlichen Möglichkeiten passen und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten. Der Kostenträger prüft, ob dein Wunschberuf realistisch ist und fördert die Umschulung nur, wenn diese Kriterien erfüllt sind.

Die Dauer einer Umschulung hängt vom Beruf und der Art der Maßnahme ab. In der Regel dauert eine Umschulung zwischen 18 und 24 Monaten.

Es gibt aber auch kürzere oder längere Varianten:

  • Verkürzte Umschulungen (z. B. bei Vorkenntnissen) können nur 12 Monate dauern.
  • Teilzeit-Umschulungen oder Maßnahmen mit besonderen Förderbedarfen können auch länger als 2 Jahre dauern.

Die genaue Dauer wird individuell festgelegt – je nachdem, was du brauchst und was für deinen neuen Beruf erforderlich ist.

Ja, das ist möglich. Wenn sich während der Maßnahme herausstellt, dass du gesundheitlich überfordert bist, solltest du:

  1. sofort mit dem Kostenträger sprechen (z. B. Rentenversicherung oder Arbeitsagentur),
  2. ggf. ein ärztliches Attest vorlegen,
  3. gemeinsam nach Alternativen suchen (z. B. Reha, andere Maßnahme, Pause).

Ein Abbruch ohne Rücksprache kann leistungsrechtliche Folgen haben – also unbedingt vorher klären.

Nein, eine feste Altersgrenze gibt es nicht – weder bei der Rentenversicherung noch bei der Agentur für Arbeit. Entscheidend ist:

  • dass du noch nicht im regulären Rentenalter bist,
  • und dass die Maßnahme realistisch zu einem erfolgreichen Berufsabschluss und einer anschließenden Beschäftigung führen kann.

Gerade bei gesundheitlich bedingten Umschulungen wird individuell geprüft, ob sich die Maßnahme noch lohnt – auch mit Blick auf die verbleibende Erwerbszeit.

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