Deine Weiterbildungsprämie

Bis zu 2.500 Euro für Umschüler:innen. Steuerfrei und nicht zweckgebunden.

Bis zu 2.500 Euro stellt der Staat für Umschüler:innen zur Verfügung. Da die Weiterbildungsprämie als zusätzlicher Anreiz dient, kann über das ausgezahlte Geld frei verfügt werden. Es ist weder zweckgebunden noch wird es mit Sozialleistungen wie z. B. dem ALG2-Regelsatz verrechnet. Die Weiterbildungsprämie gehört dir ganz alleine!

Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um eine staatliche Leistung zur Förderung von Weiterbildung. Ausgezahlt wird sie als Motivationsprämie für Umschulungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung Teil 1 (das ist der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung) winkt eine Prämie von 1.000 Euro. Nach bestandener Abschlussprüfung erhältst du zusätzliche 1.500 Euro. Du siehst – dranbleiben lohnt sich.

Die Inhalte:

Wer hat Anspruch auf die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie können Teilnehmer:innen einer geförderten beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Berufsabschluss erhalten. Aus dem GFN-Katalog profitieren alle Umschulungen mit IHK-Abschluss von der Weiterbildungsprämie, wie beispielsweise die Umschulungen Fachinformatiker:in Systemintegration und Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung.

Die Weiterbildungsprämie steht aber grundsätzlich auch Umschüler:innen offen, die z. B. in Pflegeberufen, im Handel oder in der Gastronomie lernen. Auch ist der Bonus nicht an ein bestimmtes Alter gebunden, sodass auch ältere Menschen, die sich für eine Umschulung entscheiden, von der Weiterbildungsprämie profitieren.

Um von der Prämie profitieren zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

IHK-Umschulung bei GFN – deine Vorteile:


Lebenslanges Lernen – dein Schlüssel zum beruflichen Erfolg

Hier findest du alle Umschulungen, Weiterbildungen, Lehrgänge, Qualifizierungen und Kurse.


Weiterbildungsprämie beantragen – so geht’s

Die Weiterbildungsprämie wird nicht automatisch an dich ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Deine Prämie beantragst du bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter. Die Bewilligung ist in der Regel an die Bewilligung der Weiterbildung selbst geknüpft. Die Geldbeträge werden jeweils nach Vorlegen der erfolgreichen Zwischenprüfung sowie des Abschlusszeugnisses ausgezahlt.

Umschulungen, die vor dem 01. August 2016 begonnen haben, sind von der Weiterbildungsprämie ausgeschlossen.

Neben der Weiterbildungsprämie gibt es noch viele weitere Finanzierungsmittel und staatliche Förderungen, von denen du im Rahmen einer Weiterbildung profitieren kannst. Erfahre dazu mehr auf unserer Seite Fördermöglichkeiten.

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FAQ: Weiterbildungsprämie

Im FAQ (Frequently Asked Questions) haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Weiterbildungsprämie übersichtlich für dich zusammengestellt. Klick einfach auf eine der nachfolgenden Fragen, damit sich die jeweils passende Antwort ausklappt. Solltest du weitere Fragen haben, die vielleicht speziell auf deine Situation bezogen sind, nimm einfach Kontakt mit uns auf. Unsere Berater:innen helfen dir gerne weiter.

Habe ich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie können Teilnehmende einer geförderten beruflichen Weiterbildung erhalten, die mit einem Berufsabschluss endet. Gemeint sind anerkannte Lehrberufe wie z. B. Dachdecker:in, Frisör:in oder Fachinformatiker:in. Wenn du aktuell oder demnächst Umschüler:in bist und Prüfungen erfolgreich absolvierst, die von einer offiziellen Kammer (beispielsweise IHK) durchgeführt werden, hast du gute Chancen auf die Prämie.

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie beträgt maximal 2.500 Euro. Davon werden 1.000 Euro nach Bestehen der Zwischenprüfung ausgezahlt, weitere 1.500 Euro erhalten Umschüler:innen nach erfolgreicher Abschlussprüfung. Es muss sich dabei um reguläre Prüfungen – wie z.B. die Kammerprüfungen der IHK – handeln.

Bis wann gibt es die Weiterbildungsprämie?

Eingeführt wurde die Weiterbildungsprämie im August 2016 – alle Umschulungen, die ab diesem Zeitpunkt gestartet wurden, können potenziell davon profitieren. Die Weiterbildungsprämie ist Teil einer Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung und wurde als zeitlich befristete Förderung bis zum 31. Dezember 2023 eingeführt. Mit dem neuen Bürgergeld ab Januar 2023 wurde die Geldprämie jedoch entfristet, das Nachholen eines Berufsabschlusses wird also auch über den 31. Dezember 2023 hinaus belohnt.

Wie erhalte ich die Weiterbildungsprämie?

Die Prämien für die erfolgreichen Zwischen- und Abschlussprüfungen werden von der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Jobcenter ausgezahlt. Voraussetzung ist das Vorliegen der entsprechenden Zeugnisse.

Warum gibt es die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie dient als Anreiz, eine Umschulung zu beginnen, durchzuhalten und erfolgreich zu beenden. Die Förderung ist Teil eines Maßnahmepakets, um Arbeitsuchenden oder geringverdienenden Beschäftigten neue berufliche Perspektiven zu ermöglichen und den wachsenden Fachkräftemangel abzumildern.

Kann ich bei GFN eine IHK-Umschulung machen und die Weiterbildungsprämie erhalten?

Ja. Du kannst bei GFN beispielsweise die Umschulung Fachinformatiker:in Systemintegration oder Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung absolvieren und in beiden Fällen von der Weiterbildungsprämie profitieren. Ab 2024 kannst du bei uns auch zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für IT-Systemmanagement umschulen und die Prämie erhalten.

Bei Berufen mit einer gestreckten Abschlussprüfung wird der erste Teil der Abschlussprüfung einer Zwischenprüfung gleichgestellt. Das ist auch bei unseren Umschulungen der Fall. Bei erfolgreichem Abschluss kann dieser erste Teil der Abschlussprüfung wie eine erfolgreiche Zwischenprüfung mit der Weiterbildungsprämie gefördert werden. Du hast also mit einer Umschulung bei GFN die Chance auf eine Auszahlung der vollen Prämie von 2.500 Euro.

Werden andere Förderleistungen trotz der Weiterbildungsprämie weitergezahlt?

Bildungsgutscheine, AVGS und sonstige Förderungen haben weiterhin ihre Gültigkeit, die Weiterbildungsprämie wird zusätzlich ausgezahlt. Im Unterschied zu anderen Fördermaßnahmen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters wird dir die Weiterbildungsprämie ganz persönlich ausgezahlt.

Ist die Weiterbildungsprämie zweckgebunden?

Nein. Du kannst mit dem Geld machen, was du möchtest. Das Geld ist nicht zweckgebunden und wird auch nicht mit dem Hartz-IV-Regelbezug verrechnet.

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