Wie melde ich mich arbeitslos? Schritt-für-Schritt-Anleitung für Betroffene

Zuletzt bearbeitet am 18. Juli 2025

Dein Arbeitsvertrag läuft bald aus oder dir wurde gekündigt? Dann musst du dich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos melden. Denn nur so sicherst du dir deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld und vermeidest finanzielle Nachteile. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wann, wie und wo du dich arbeitslos melden musst, welche Unterlagen du dafür brauchst und welche Fristen du beachten musst.

Arbeitsuchend vs. arbeitslos – was ist der Unterschied?

Vielleicht klingen die Begriffe arbeitsuchend und arbeitslos für dich erstmal ähnlich – doch es gibt einen wichtigen Unterschied:

Arbeitsuchend bist du, wenn du noch beschäftigt bist, aber bereits weißt, dass dein Arbeitsverhältnis bald endet. Du meldest dich dann bei der Agentur für Arbeit, um Unterstützung bei der Jobsuche zu erhalten und eine Arbeitslosigkeit durch rechtzeitige Vermittlung ggf. zu vermeiden.

Arbeitslos bist du erst, wenn du keine Beschäftigung mehr hast und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Du meldest dich dann bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und kannst danach Arbeitslosengeld beantragen. Während der Arbeitslosigkeit musst du aktiv nach Arbeit suchen und an Maßnahmen teilnehmen.

Arbeitsuchend melden

Sobald du weißt, dass dein Job endet, solltest du dich arbeitsuchend melden – am besten so früh wie möglich. Spätestens drei Monate vor deinem letzten Arbeitstag musst du dich bei der Agentur für Arbeit melden. Bei einem befristeten Vertrag kennst du ja meist das genaue Enddatum, das erleichtert die Planung.

Erfährst du erst kurzfristig von einer Kündigung, gilt: Du musst dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme arbeitsuchend melden.

Die gute Nachricht: Diese Meldung kannst du unkompliziert online, telefonisch, schriftlich oder persönlich erledigen. So bist du frühzeitig im System und bekommst rechtzeitig Unterstützung bei der Jobsuche.

Wie melde ich mich arbeitslos?

Der nächste wichtige Schritt ist die Arbeitslosmeldung. Diese Meldung muss spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit erfolgen – also genau dann, wenn dein Job endet. Nur so bekommst du nahtlos Arbeitslosengeld I.

Anders als bei der Arbeitsuchendmeldung reicht hier ein Anruf nicht aus. Du kannst dich online arbeitslos melden oder du gehst persönlich bei der Agentur für Arbeit vorbei. Wichtig ist nur, dass du dich rechtzeitig meldest und dich für einen Weg entscheidest – doppelte Meldungen solltest du vermeiden.

Arbeitslos melden online

Die einfachste und schnellste Variante ist die Online-Meldung über das Portal der Agentur für Arbeit. Hier kannst du dich über die eServices sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos melden. Für die Online-Arbeitslosmeldung brauchst du:

  • Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Einen Computer oder ein Smartphone
  • Die AusweisApp zur sicheren Identifikation
  • Zugang zum eService-Portal der Agentur für Arbeit

Tipp: Nutze auch BA-mobil, die Kunden-App der Bundesagentur für Arbeit. Damit kannst du Dokumente hochladen, Termine verwalten und Nachrichten empfangen. Sie ersetzt aber nicht die AusweisApp für die digitale Identifikation.

Persönlich arbeitslos melden

Du kannst dich auch direkt vor Ort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden. Dafür brauchst du meist einen Termin, den du online oder telefonisch vereinbaren kannst.

Hinweis: Zugang und Abläufe unterscheiden sich je nach Region. Informiere dich deshalb vorher auf der Website deiner zuständigen Agentur über die Öffnungszeiten und Terminvergabe – über die Dienststellensuche findest du deine Arbeitsagentur am schnellsten.

Arbeitslosmeldung Fristen

Es gibt Fristen, die du unbedingt einhalten musst, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I zu vermeiden:

  • Arbeitsuchend melden: Sobald du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet (z. B. durch Kündigung oder befristeten Vertrag), musst du dich spätestens 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
  • Bei kurzfristiger Kündigung (weniger als 3 Monate Vorlauf): Melde dich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Beendigung arbeitsuchend.
  • Arbeitslos melden: Unabhängig von der Arbeitsuchendmeldung musst du dich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung arbeitslos melden. Diese Meldung ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I.

Rechtzeitig melden – Sperrzeiten vermeiden

Wenn du dich zu spät arbeitslos meldest, kann das zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen – das heißt, dein Anspruch auf Zahlungen verzögert sich und du bekommst mindestens eine Woche lang kein Geld. Die verlorene Woche wird nicht nachgezahlt – du verlierst diesen Teil deines Anspruchs dauerhaft.

Tipp: Auch wenn du noch nicht sicher weißt, ob du wirklich arbeitslos wirst, solltest du dich vorsorglich arbeitsuchend melden.

Arbeitslosengeld I: Definition, Voraussetzungen, Beantragung

Wenn du dich erfolgreich arbeitslos gemeldet hast, kannst du als nächsten Schritt Arbeitslosengeld I beantragen. Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung, die du erhältst, wenn du zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, z. B. während eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses.

Hingegen wird Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) als bedarfsorientierte Grundsicherungsleistung vom Jobcenter gezahlt, wenn kein Anspruch auf ALG I besteht oder dieses nicht ausreicht.

Wichtig: Der Antrag auf ALG I ist nicht identisch mit der Arbeitslosmeldung. Du musst also beides separat erledigen – aber möglichst zeitnah hintereinander. Wenn du dich nur arbeitslos meldest, aber keinen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellst, bekommst du kein Geld.

Die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I

Du hast Anspruch auf ALG I, wenn:

Arbeitslosengeld beantragen – so geht’s

Den Antrag kannst du bequem online stellen – so sparst du dir Wartezeiten und kannst alles von zu Hause aus erledigen. Geh dafür einfach auf die Website der Agentur für Arbeit (Link zu arbeitsagentur.de), melde dich im eService-Portal an und fülle den Antrag vollständig aus.

Wichtig ist, dass du dafür folgende Dokumente und Unterlagen bereithältst:

Infografik: Arbeitslos melden & Arbeitslosengeld beantragen

Die folgende Grafik zeigt dir übersichtlich, wann du dich wo und wie melden musst. So behältst du den Überblick und kennst deine nächsten Schritte.

Die Grafik zeigt die 3 Meldeschritte zum Arbeitslosengeld I. Arbeitsuchend melden, dann arbeitslos melden und dann Arbeitslosengeld I beantragen.
Auf diesem Bild sieht man eine Schulungsteilnehmerin an einem Desktop-PC, in einem Schulungsraum der GFN. Im Hintergrund sind weitere Schulungsteilnehmende zu erkennen.

Fazit: Arbeitslos melden – dein Schritt in eine neue berufliche Zukunft

Du siehst, du kannst aktiv etwas tun, um dein Budget im Griff zu behalten und beruflich schnell wieder Fuß zu fassen. Eine frühzeitige Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist dabei ein wichtiger erster Schritt.

Die Arbeitslosmeldung sichert dir nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern kann dir auch neue berufliche Perspektiven eröffnen – zum Beispiel durch eine staatlich geförderte Weiterbildung oder Umschulung.

Gerne beraten wir dich kostenlos zu deinen Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema „Arbeitslos melden“

Nein, in diesem Fall reicht die Online-Arbeitslosmeldung nicht aus. Du musst persönlich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit erscheinen und dich dort arbeitslos melden. Der Gang zur Arbeitsagentur entfällt nur, wenn du die Online-Meldung mit eID nutzt.

Sobald du dich arbeitslos gemeldet hast, unterstützt dich die Agentur für Arbeit aktiv bei der Jobsuche. Du erhältst Zugang zur Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, kannst dich für Vermittlungsvorschläge registrieren lassen und wirst ggf. zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Dort wird gemeinsam mit dir ein Vermittlungsprofil erstellt, das deine Qualifikationen, Berufserfahrung und Wünsche berücksichtigt.

Zusätzlich kannst du selbst aktiv werden:

  • Nutze Online-Jobportale wie StepStone, Indeed oder Monster.
  • Erstelle ein aussagekräftiges Bewerbungsprofil auf Plattformen wie XING oder LinkedIn.
  • Informiere dich über Karrieremessen oder Job-Speed-Datings in deiner Region.
  • Nutze Netzwerke: Bekannte, Familie, ehemalige Kolleg:innen oder Fachgruppen können wertvolle Hinweise geben.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I) richtet sich nach deinem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Davon bekommst du:

  • 60 % des bereinigten Nettoeinkommens,
  • 67 %, wenn du mindestens ein Kind hast, das bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Die genaue Höhe hängt also von deinem früheren Gehalt, deiner Steuerklasse und weiteren persönlichen Faktoren ab. Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen Online-Rechner, mit dem du deinen individuellen Anspruch berechnen kannst.

Ja, du musst dich trotz Krankheit arbeitslos melden, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren. Wenn du nicht persönlich erscheinen kannst, solltest du die Agentur für Arbeit sofort telefonisch oder schriftlich informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die Meldung kann ggf. nachgeholt werden, sobald du wieder gesund bist.

Wenn du aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehst und keine Arbeit hast, kannst du dich ebenfalls arbeitslos melden. Wichtig ist:

  • Du musst deinen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Du solltest dich sofort nach Rückkehr bei der Agentur für Arbeit melden.
  • Eventuell gelten besondere Regelungen, wenn du im Ausland gearbeitet hast – hier kann ein Beratungsgespräch helfen.
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