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Wie melde ich mich arbeitslos? Schritt-für-Schritt-Anleitung für Betroffene
Zuletzt bearbeitet am 18. Juli 2025
Dein Arbeitsvertrag läuft bald aus oder dir wurde gekündigt? Dann musst du dich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos melden. Denn nur so sicherst du dir deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld und vermeidest finanzielle Nachteile. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wann, wie und wo du dich arbeitslos melden musst, welche Unterlagen du dafür brauchst und welche Fristen du beachten musst.

Die Inhalte
- Arbeitsuchend vs. arbeitslos – was ist der Unterschied?
- Arbeitsuchend melden
- Wie melde ich mich arbeitslos?
- Arbeitslos melden online
- Arbeitslosmeldung Fristen
- Arbeitslosengeld I: Definition, Voraussetzungen, Beantragung
- Arbeitslosengeld beantragen – die Meldeschritte (Infografik)
- Fazit: Arbeitslos melden – dein Schritt in eine neue berufliche Zukunft
- FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema „Arbeitslos melden“
Arbeitsuchend vs. arbeitslos – was ist der Unterschied?
Vielleicht klingen die Begriffe arbeitsuchend und arbeitslos für dich erstmal ähnlich – doch es gibt einen wichtigen Unterschied:
Arbeitsuchend bist du, wenn du noch beschäftigt bist, aber bereits weißt, dass dein Arbeitsverhältnis bald endet. Du meldest dich dann bei der Agentur für Arbeit, um Unterstützung bei der Jobsuche zu erhalten und eine Arbeitslosigkeit durch rechtzeitige Vermittlung ggf. zu vermeiden.
Arbeitslos bist du erst, wenn du keine Beschäftigung mehr hast und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Du meldest dich dann bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und kannst danach Arbeitslosengeld beantragen. Während der Arbeitslosigkeit musst du aktiv nach Arbeit suchen und an Maßnahmen teilnehmen.
Arbeitsuchend melden
Sobald du weißt, dass dein Job endet, solltest du dich arbeitsuchend melden – am besten so früh wie möglich. Spätestens drei Monate vor deinem letzten Arbeitstag musst du dich bei der Agentur für Arbeit melden. Bei einem befristeten Vertrag kennst du ja meist das genaue Enddatum, das erleichtert die Planung.
Erfährst du erst kurzfristig von einer Kündigung, gilt: Du musst dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme arbeitsuchend melden.
Die gute Nachricht: Diese Meldung kannst du unkompliziert online, telefonisch, schriftlich oder persönlich erledigen. So bist du frühzeitig im System und bekommst rechtzeitig Unterstützung bei der Jobsuche.
Wie melde ich mich arbeitslos?
Der nächste wichtige Schritt ist die Arbeitslosmeldung. Diese Meldung muss spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit erfolgen – also genau dann, wenn dein Job endet. Nur so bekommst du nahtlos Arbeitslosengeld I.
Anders als bei der Arbeitsuchendmeldung reicht hier ein Anruf nicht aus. Du kannst dich online arbeitslos melden oder du gehst persönlich bei der Agentur für Arbeit vorbei. Wichtig ist nur, dass du dich rechtzeitig meldest und dich für einen Weg entscheidest – doppelte Meldungen solltest du vermeiden.
Arbeitslos melden online
Die einfachste und schnellste Variante ist die Online-Meldung über das Portal der Agentur für Arbeit. Hier kannst du dich über die eServices sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos melden. Für die Online-Arbeitslosmeldung brauchst du:
- Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Einen Computer oder ein Smartphone
- Die AusweisApp zur sicheren Identifikation
- Zugang zum eService-Portal der Agentur für Arbeit
Tipp: Nutze auch BA-mobil, die Kunden-App der Bundesagentur für Arbeit. Damit kannst du Dokumente hochladen, Termine verwalten und Nachrichten empfangen. Sie ersetzt aber nicht die AusweisApp für die digitale Identifikation.

Persönlich arbeitslos melden
Du kannst dich auch direkt vor Ort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden. Dafür brauchst du meist einen Termin, den du online oder telefonisch vereinbaren kannst.
Hinweis: Zugang und Abläufe unterscheiden sich je nach Region. Informiere dich deshalb vorher auf der Website deiner zuständigen Agentur über die Öffnungszeiten und Terminvergabe – über die Dienststellensuche findest du deine Arbeitsagentur am schnellsten.
Arbeitslosmeldung Fristen
Es gibt Fristen, die du unbedingt einhalten musst, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I zu vermeiden:
Rechtzeitig melden – Sperrzeiten vermeiden
Wenn du dich zu spät arbeitslos meldest, kann das zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen – das heißt, dein Anspruch auf Zahlungen verzögert sich und du bekommst mindestens eine Woche lang kein Geld. Die verlorene Woche wird nicht nachgezahlt – du verlierst diesen Teil deines Anspruchs dauerhaft.
Tipp: Auch wenn du noch nicht sicher weißt, ob du wirklich arbeitslos wirst, solltest du dich vorsorglich arbeitsuchend melden.
Arbeitslosengeld I: Definition, Voraussetzungen, Beantragung
Wenn du dich erfolgreich arbeitslos gemeldet hast, kannst du als nächsten Schritt Arbeitslosengeld I beantragen. Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung, die du erhältst, wenn du zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, z. B. während eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses.
Hingegen wird Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) als bedarfsorientierte Grundsicherungsleistung vom Jobcenter gezahlt, wenn kein Anspruch auf ALG I besteht oder dieses nicht ausreicht.
Wichtig: Der Antrag auf ALG I ist nicht identisch mit der Arbeitslosmeldung. Du musst also beides separat erledigen – aber möglichst zeitnah hintereinander. Wenn du dich nur arbeitslos meldest, aber keinen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellst, bekommst du kein Geld.
Die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I
Du hast Anspruch auf ALG I, wenn:
- du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast
- du dich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast
- du für die Agentur für Arbeit verfügbar bist (also arbeiten kannst und willst)
- du die Regelaltersgrenze für die Rente noch nicht überschritten hast
- du aktiv an Maßnahmen zur Vermittlung teilnimmst
Arbeitslosengeld beantragen – so geht’s
Den Antrag kannst du bequem online stellen – so sparst du dir Wartezeiten und kannst alles von zu Hause aus erledigen. Geh dafür einfach auf die Website der Agentur für Arbeit (Link zu arbeitsagentur.de), melde dich im eService-Portal an und fülle den Antrag vollständig aus.
Wichtig ist, dass du dafür folgende Dokumente und Unterlagen bereithältst:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sozialversicherungsausweis
- letzte Arbeitsbescheinigung von deinem Arbeitgeber
- Nachweise über Ausbildung, Studium oder frühere Beschäftigungen
- ggf. Nachweise über Nebentätigkeiten oder Krankheitszeiten
Infografik: Arbeitslos melden & Arbeitslosengeld beantragen
Die folgende Grafik zeigt dir übersichtlich, wann du dich wo und wie melden musst. So behältst du den Überblick und kennst deine nächsten Schritte.


Fazit: Arbeitslos melden – dein Schritt in eine neue berufliche Zukunft
Du siehst, du kannst aktiv etwas tun, um dein Budget im Griff zu behalten und beruflich schnell wieder Fuß zu fassen. Eine frühzeitige Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist dabei ein wichtiger erster Schritt.
Die Arbeitslosmeldung sichert dir nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern kann dir auch neue berufliche Perspektiven eröffnen – zum Beispiel durch eine staatlich geförderte Weiterbildung oder Umschulung.
Gerne beraten wir dich kostenlos zu deinen Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten.
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