Qualifizierungschancengesetz (QCG): Förderung & Beantragung

Zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2025

Neue Technologien, digitale Werkzeuge, automatisierte Prozesse – unsere Arbeitswelt ändert sich rasant. Um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen Unternehmen die richtigen Fachkräfte und qualifizierte Mitarbeitende. Berufliche Weiterbildung wird immer wichtiger.

Unterstützt werden Arbeitgeber und Beschäftigte dabei vom sogenannten Qualifizierungschancengesetz (QCG), das zahlreiche Förderleistungen bereithält. In diesem Artikel erhältst du alle relevanten Infos über das QCG, die Förderungen, Voraussetzungen und die Beantragung.

Qualifizierungschancengesetz – Was ist das?

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Qualifizierungschancengesetz und wurde seitdem mehrfach angepasst. Sein Ziel: Beschäftigte und Unternehmen mittels staatlicher Förderung von Weiterbildungen auf die digitale Arbeitswelt und damit verbundene Herausforderungen vorzubereiten.

Was das Qualifizierungschancengesetz regelt:

Es sollen also, wie der Name schon sagt, die Chancen auf Qualifizierung verbessert werden, sodass möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, sich für neue Herausforderungen und Tätigkeitsbereiche zu rüsten.

Wem nützt das Qualifizierungschancengesetz?

Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Arbeitgeber:innen als auch Beschäftigte:

Du als Arbeitgeber:in bist auf gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen, um dein Unternehmen sicher und erfolgreich in die Zukunft zu führen. Mit gezielter Weiterbildung sicherst du dir Know-how im Unternehmen und stärkst deine Position am Markt. Dank des Qualifizierungschancengesetzes profitierst du von erheblichen finanziellen Zuschüssen.

Als Arbeitnehmer:in ermöglicht dir die Förderung, dich weiterzubilden und mit neuen (digitalen) Kompetenzen deine beruflichen Aussichten zu verbessern – und das unabhängig von deiner Ausbildung oder deinem Alter.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Unabhängig von der Betriebsgröße können gefördert werden:

Neu seit 1.04.2024: Qualifizierungsgeld

Für Betriebe, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind, gibt es jetzt das sogenannte Qualifizierungsgeld. Arbeitgeber können es für ihre Beschäftigten beantragen.

Das Qualifizierungsgeld soll als Entgeltersatzleistung dabei helfen, Mitarbeitende zu qualifizieren, die ohne eine entsprechende Weiterbildung ihren Arbeitsplatz im Unternehmen verlieren würden. Es wird für die Dauer der Weiterbildung gezahlt und beträgt 60 % (kinderlose Beschäftigte) bzw. 67 % (mindestens ein Kind) der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz.

Sonstige Weiterbildungen können in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und individuellen Faktoren gefördert werden. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Welche Zuschüsse gibt es für Unternehmen?

Arbeitgeber:innen, die ihre Beschäftigten für eine Weiterbildung unter Lohnfortzahlung freistellen, können staatliche Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt erhalten. Auch eventuelle Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten können übernommen werden.

Die Höhe dieser Zuschüsse richtet sich nach der Unternehmensgröße. Zum 1. April 2024 wurden die Unternehmensgrößen neu gestaffelt, sodass sich folgende Förderungen ergeben:

Staatliche Zuschüsse nach Unternehmensgröße

Welche Voraussetzungen für eine Förderung gibt es?

Für eine Weiterbildungsförderung auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Wie beantragt man die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz?

Für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wendest du dich an die Bundesagentur für Arbeit. Dort kannst du dich sowohl als Beschäftigte:r als auch als Arbeitgeber:in eingehend beraten lassen. Als Arbeitnehmer:in solltest du dich frühzeitig an deinen Chef wenden und dein Interesse an Weiterbildung bekunden.

Den Antrag – möglich sind mittlerweile auch Sammelanträge für mehrere Beschäftigte – reicht der Arbeitgeber direkt bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Diese genehmigt ihn dann auch – wobei es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt.

Unser Know-how – Dein Vorteil

Du bist Arbeitgeber:in oder Personalverantwortliche:r und möchtest dich zu passenden Fördermöglichkeiten beraten lassen? Gerne beantworten wir deine Fragen rund ums Qualifizierungschancengesetz und unterstützen dich kostenfrei bei der Beantragung.

Mit einer über das Qualifizierungschancengesetz geförderten Weiterbildung können Unternehmen und ihre Beschäftigten nur gewinnen. Gezielte Qualifizierung macht dich bzw. deinen Betrieb fit für die digitale Zukunft.

Interessiert? Dann informiere dich jetzt über unser Angebot für förderfähige Unternehmen & Beschäftigte.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit. Oder du wendest dich direkt an erfahrene Bildungsexperten wie die von GFN. Unsere Berater:innen stellen dir alle nötigen Informationen zur QCG-Förderung zur Verfügung und unterstützen dich im Förderprozess – mit überschaubarem Aufwand für dich und maximalen Förderchancen.

In der Regel benötigst du eine Beschreibung der geplanten Weiterbildungsmaßnahme, ein Angebot des Bildungsträgers sowie Angaben zu den teilnehmenden Mitarbeitenden. GFN stellt dir alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung und hilft bei der Antragstellung.

Ein verantwortungsvoller Bildungspartner wie GFN begleitet dich von Anfang an: Von der Auswahl passender Kurse über die Antragstellung bis hin zur Durchführung der Weiterbildung. Du erhältst feste Ansprechpersonen und transparente Informationen über Ablauf, Inhalte und Zeitplanung.

Die Förderhöhe variiert je nach Unternehmensgröße und Art der Weiterbildung. Eine Umschulung wird z. B. stärker gefördert als eine kürzere Weiterbildung, da sie mit einem Berufsabschluss endet und eine langfristige Beschäftigungsfähigkeit sichert sowie nachhaltigen Schutz vor Arbeitslosigkeit bietet. Es gibt keine pauschale Obergrenze für die Förderung, aber die Agentur für Arbeit prüft jeden Fall individuell.

Die Förderdauer richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme. Umschulungen dauern in der Regel etwa 2 Jahre, kürzere Weiterbildungen oft nur einige Wochen oder Monate.

Ja, das QCG richtet sich ausdrücklich auch an ältere Beschäftigte, Teilzeitkräfte oder Mitarbeitende ohne Berufsabschluss.

Nicht zwingend. Viele Maßnahmen lassen sich flexibel gestalten – z. B. in Teilzeit oder berufsbegleitend. So bleibt der Betrieb weitgehend aufrechterhalten. Auch bei GFN kannst du deine Mitarbeitenden berufsbegleitend weiterbilden lassen, mit flexiblem Einstieg und konkretem Praxisbezug. Gerne informieren wir dich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch über deine Möglichkeiten mit einer QCG-geförderten Weiterbildung bei uns.

Die Dauer variiert je nach Agentur für Arbeit. In der Regel sollte man mit 2–4 Wochen rechnen. Eine frühzeitige Planung ist daher empfehlenswert.

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