Weiterbildungsgeld einfach erklärt: Anspruch, Höhe & Auszahlung

Last Updated on 8. Mai 2025

Du willst dich beruflich verändern, neu durchstarten oder deine Fähigkeiten weiter ausbauen? Dann ist eine berufliche Weiterbildung genau das Richtige. Was viele nicht wissen: Meist kannst du für deine Weiterbildung finanzielle Unterstützung erhalten, zum Beispiel das Weiterbildungsgeld. Doch wer bekommt Weiterbildungsgeld, wie hoch ist es und wann wird es ausgezahlt? In diesem Artikel erfährst du es. Außerdem verraten wir dir, welche weiteren Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten es für deine berufliche Weiterbildung oder Umschulung gibt.

Kurz erklärt: Was ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung vom Staat, die du während einer geförderten beruflichen Weiterbildung erhalten kannst – zusätzlich zur Übernahme der Weiterbildungskosten.

Es wurde im Juli 2023 mit dem neuen Bürgergeld eingeführt und soll einen zusätzlichen Anreiz bieten, einen Berufsabschluss zu erwerben und neue Fähigkeiten aufzubauen. Denn mit einer Umschulung oder einer anderen abschlussorientierten Weiterbildung hast du beste Chancen auf eine dauerhafte und zukunftssichere Beschäftigung.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld beträgt monatlich 150 Euro. Das Geld wird dir ausgezahlt, sobald du an einer von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter genehmigten Weiterbildung teilnimmst und dein Anspruch auf Weiterbildungsgeld geprüft wurde.

Du bekommst den Betrag zusätzlich zu deinem Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I. Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei, d. h., es wird nicht auf deine anderen (z. B. aufstockende) Leistungen angerechnet und mindert diese nicht. Auch Zuverdienstgrenzen bleiben davon unberührt.

Zudem ist es steuerfrei. Du erhältst also den vollen Betrag von 150 Euro, ohne dass davon noch Steuern abgezogen werden.

Mit der Genehmigung und Förderzusage deiner Arbeitsagentur bzw. deines Jobcenters kannst du deine Wunsch-Weiterbildung bzw. -Umschulung starten.

Wer hat Anspruch auf Weiterbildungsgeld?

In der Regel musst du folgende 3 Voraussetzungen erfüllen, um Weiterbildungsgeld zu erhalten:

  • Leistungsbezug: Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I
  • Teilnahme an geförderter Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss
  • Genehmigung durch Arbeitsagentur/Jobcenter

Die Punkte im Einzelnen:

1. Du beziehst Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I.

Wenn du aktuell arbeitslos bist, hast du sehr gute Chancen, Weiterbildungsgeld zu erhalten. Auch als  Beschäftigte:r kannst du davon profitieren, z. B. wenn du als „Aufstocker“ Bürgergeld beziehst und deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mittels beruflicher Weiterbildung bzw. Neuorientierung deutlich erhöhen kannst.

2. Du nimmst an einer förderfähigen, abschlussbezogenen Weiterbildung teil.

Die berufliche Weiterbildung muss von der Agentur für Arbeit anerkannt und zugelassen sein. Zudem muss sie mit einem anerkannten berufsqualifizierenden Abschluss enden. Dazu zählen Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungen auf die Externenprüfung.

3. Du hast dich mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter abgestimmt.

Bevor du startest, ist ein Beratungsgespräch bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter Pflicht. Denn erst mit der Genehmigung und Förderzusage kannst du in deine geförderte Umschulung oder Weiterbildung starten. Gerne helfen dir unsere erfahrenen Berater:innen bei der Vorbereitung auf dein Gespräch, damit du schnellstmöglich loslegen kannst.

Beratung, die wirklich weiterhilft – überzeuge dich selbst.
Ruft gerne an, ich berate euch gerne zum Thema Medien- und Webdesign

Direkt anrufen

Mo-Fr 8-19 Uhr

Ruft gerne an, ich berate euch gerne zum Thema Medien- und Webdesign
06221 77 333 77

Beratung buchen

schnell & unverbindlich

Termin wählen

Top-bewertete Beratung:

Weiterbildungsgeld beantragen & erhalten

Um Weiterbildungsgeld zu erhalten, ist kein separater Antrag notwendig. Wenn du die o. a. Voraussetzungen erfüllst, hast du in der Regel Anspruch auf Auszahlung. Sobald deine Weiterbildung von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter genehmigt wurde, wird dein Anspruch auf Weiterbildungsgeld automatisch geprüft.

Die 150 Euro werden dir dann mit Beginn deiner Weiterbildung monatlich auf dein Konto überwiesen. Das Geld wird zusammen mit deinem Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I auf das Konto überwiesen, das du für diese Leistungen angegeben hast. Die Auszahlung beginnt meist im Folgemonat nach dem Weiterbildungsstart.

Bei weiteren Fragen zur Auszahlung wendest du dich am besten direkt an deine zuständige Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.

Infografik Weiterbildungsgeld

Die Infografik zeigt in 6 Schritten wie man zu einer geförderten Weiterbildung bzw. Umschulung und dem Weiterbildungsgeld kommt.

Weitere Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung

Neben dem Weiterbildungsgeld gibt es auch andere Förderungen und Geldprämien, die zu deiner Situation passen könnten. Hier haben wir die wichtigsten für dich aufgeführt.

1. Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wird vor allem arbeitslos gemeldeten oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gewährt. Du kannst damit kostenlos an förderfähigen Umschulungen und Weiterbildungen teilnehmen.

2. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem AVGS kannst du als Arbeitsuchende:r oder bei drohendem Jobverlust kostenlos an förderfähigen Coachings oder anderen ausgewählten Maßnahmen teilnehmen.

3. Weiterbildungsprämie

Die Weiterbildungsprämie ist eine Motivationsprämie für Umschüler:innen. Mit ihr sicherst du dir nach erfolgreich abgelegter Prüfung bis zu 2.500 Euro – anrechnungs- und steuerfrei.

4. Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das QCG unterstützt die Weiterbildung von Berufstätigen. Die Förderung wird von deinem Arbeitgeber beantragt.

Fazit: Berufliche Weiterbildung zahlt sich aus

Du siehst: Mit dem Weiterbildungsgeld und Förderungen wie dem Bildungsgutschein kann sich eine berufliche Weiterbildung für dich auszahlen – finanziell und für die Zukunft. Lass dir diese Chance nicht entgehen und hol dir die Unterstützung, die du brauchst, um deine Weiterbildungspläne aktiv anzugehen.

Gerne beraten wir dich individuell und kostenlos zu deinen Möglichkeiten und begleiten dich ein Stück auf deinem beruflichen Weg. Wir freuen uns auf dich! 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Weiterbildungsgeld

Nein. Das Weiterbildungsgeld ist eine staatliche Unterstützungsleistung, die dir helfen soll, dich beruflich weiterzubilden. Solange du die Weiterbildung planmäßig absolvierst oder einen nachvollziehbaren Grund für einen Abbruch hast, musst du das Geld in der Regel nicht zurückzahlen. Sprich im Zweifel immer mit deiner Arbeitsagentur oder dem Jobcenter über deine Situation.

Wenn du während der Weiterbildung krank wirst, solltest du dies sofort deiner Arbeitsagentur bzw. deinem Jobcenter melden. In der Regel wird das Weiterbildungsgeld für die Dauer der Krankheit weitergezahlt, solange du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen kannst.

Wenn du die Weiterbildung abbrechen musst, wird das Weiterbildungsgeld nicht weitergezahlt. Wenn du zudem keinen wichtigen Grund für den Abbruch hast – wichtige Gründe wären z. B. Krankheit oder Arbeitsaufnahme) –, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter das bereits erhaltene Weiterbildungsgeld sogar zurückfordern.

Es ist daher wichtig, dass du dich in einer solchen Situation sofort bei deiner Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter meldest und die Gründe für den Abbruch erklärst. So vermeidest du eventuelle Rückzahlungsforderungen.

Ja, das Weiterbildungsgeld kann auch für Online-Kurse gezahlt werden, sofern diese von der Arbeitsagentur anerkannt sind und gefördert werden. Es müssen allerdings, wie oben im Artikel besprochen, Kurse sein, die mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden.

Das Weiterbildungsgeld ist in der Regel für Arbeitnehmende und arbeitslose Personen gedacht. Wenn du selbstständig bist, solltest du dich bei deiner Arbeitsagentur oder einem anderen zuständigen Kostenträger informieren, ob es spezielle Fördermöglichkeiten für dich gibt.

Dir hat der Artikel gefallen? Dann gerne teilen.